Nach dem Bundesrat missachtet auch die aussenpolitische Kommission des Nationalrates – gegen den Willen der SVP-Vertreter – in eklatanter Weise die Bundesverfassung. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien widerspricht der Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung, welche Volk und Stände 2014 beschlossen haben. Die SVP wird diese Erweiterung der Personenfreizügigkeit bekämpfen und sich für eine Begrenzung der Zuwanderung einsetzen.
Der Bundesrat hat selbst immer betont, dass die Personenfreizügigkeit mit einer Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ nicht vereinbar sei. Folgerichtig wurde die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien vom Bundesrat nach dem 9. Februar 2014 gestoppt. Unterdessen hat der Bundesrat vor dem Hintergrund einer Erpressung durch die EU im Bereich der Beteiligung an ihren Forschungsprogrammen eine verfassungswidrige Kehrtwende beschlossen. Dieser hat sich nun heute – gegen den Willen der SVP-Vertreter – auch die aussenpolitische Kommission des Nationalrates angeschlossen.
Die SVP wird weiterhin alles daransetzen, dass bis zum Februar 2017 eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung mit allen EU-Staaten, inklusive Kroatien, eingeführt wird, so wie es das Volk am 9. Februar 2014 beschlossen hat.