Der Bundesrat hat entschieden, die Schweizer Armee zum Aktivdienst ins Ausland zu senden. Die SVP verurteilt diesen Entscheid aufs Schärfste. Der totale Bruch mit der auf die Verteidigung unseres…
Der Bundesrat hat entschieden, die Schweizer Armee zum Aktivdienst ins Ausland zu senden. Die SVP verurteilt diesen Entscheid aufs Schärfste. Der totale Bruch mit der auf die Verteidigung unseres Landes ausgerichteten Armee kommt der Zerstörung der Neutralität gleich. Bei dieser Vorlage geht es in keiner Art und Weise um die Verteidigung von Schweizer Schiffen, sondern um die Einführung des Aktivdienstes der Schweizer Armee im Ausland unter der Führung der EU bzw. ausländischer Kampftruppen.
Der Bundesrat will eine bunt zusammengewürfelte Truppe von Soldaten, Krankenschwestern und Juristen in den Golf von Aden entsenden. Mit diesem Grundsatzentscheid schickt die Landesregierung Schweizer Soldaten in einen internationalen Krieg.
Die schrittweise Abkehr von der immerwährenden, bewaffneten, integralen Neutralität wird vom Bundesrat ungebremst vorangetrieben. Beim aktuellen Entscheid handelt es sich um einen völligen Bruch mit der bisherigen Ausrichtung unserer Armee auf die Landesverteidigung. Der finanzielle Aufwand für diesen Aktivdienst im Ausland steht in keinem Verhältnis zu den vorgegebenen „schützenswerten Interessen“ der Schweiz: In den ersten vier Monaten dieses Jahres sind erst sieben Schweizer Schiffe durch den Golf von Aden gefahren. Wenn ein Schiff entscheidet, stattdessen die Route um Südafrika zu nehmen, entsteht lediglich eine zeitliche Verzögerung von sieben bis zwölf Tagen. Zusätzlich scheint dieser Konflikt zu einem blutigen Krieg zu eskalieren, mehrere Piraten und eine Geisel wurden bereits getötet. Die SVP warnt zudem davor, die von den Grossmächten im Hintergrund verfolgten Interessen um die strategische Vorherrschaft der Verbindungsstrasse zwischen Europa und Asien zu unterschätzen.
Die SVP weist darauf hin, dass für die Teilnahme an der Militäroperation Atalanta oder andere Aktivdiensteinsätze im Ausland die rechtlichen Grundlagen fehlen. Solche können weder auf Artikel 69 Abs. 1 noch Abs. 2 Militärgesetz gestützt werden: Bei Atalanta handelt es sich ganz klar um eine Militäroperation und nicht um eine humanitäre Operation, wie in Abs. 1 voraussetzt. Abs. 2 fällt ausser Betracht, weil der damalige Verteidigungsminister Schmid bei der Beratung eine Ausweitung des Begriffes „schützwürdige Sachen“ explizit ausgeschlossen und nur die Schweizer Botschaften explizit genannt hatte. Wirtschaftliche Interessen von Reedereien werden durch diese Bestimmung nicht erfasst. Die vorgeschlagene Änderung im Militärgesetz will Polizeieinsätze in sog. „gescheiterten Staaten“ ermöglichen. Diese Argumentation ist gefährlich, da es in vielen Krisenregionen der Welt keine wirklichen Staaten mehr gibt.
Der Bundesrat hat einmal mehr die Interessen der internationalen Grossmächte über unsere Grundsätze der Unabhängigkeit, der Souveränität und der Neutralität gestellt. Die SVP bekämpft den Aktivdienst im Ausland unserer Schweizer Armee. Sollte dieser im Parlament nicht abgelehnt werden, behält sie sich vor, das Referendum zu ergreifen.
Bern, 23. April 2009