Medienmitteilung

NEIN zum Integrationsartikel – NEIN zum Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative

Bei einer Annahme des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative würde ein „Integrationsartikel" in die Bundesverfassung aufgenommen, der festlegt, dass Bund, Kantone und Gemeinden „bei der…

Bei einer Annahme des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative würde ein „Integrationsartikel“ in die Bundesverfassung aufgenommen, der festlegt, dass Bund, Kantone und Gemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration“ zu berücksichtigen hätten. Integration soll also neu zur bundesstaatlichen Aufgabe auf Verfassungsstufe werden. Die Kostenfolgen inklusive Aus- und Aufbau einer zusätzlichen Integrationsbürokratie wurden nie berechnet. Die SVP-Regierungsräte sagen deshalb klar NEIN zum Gegenentwurf.

Nebst dem, dass der Gegenentwurf mit diesem Integrationsartikel – durch die Vermischung der Ausschaffung krimineller Ausländer mit der Integration – gegen die Einheit der Materie verstösst, verletzt er den schweizerischen Föderalismus. Die Autonomie der Kantone und insbesondere der Gemeinden und Städte soll einmal mehr ausgehebelt werden. Die Kostenfolgen und die Einschränkung der Autonomie werden für die Gemeinden und Kantone enorm sein. Bereits heute kosten Begehrlichkeiten wie die Subventionierung staatlicher Integrationsprogramme die Kantone, Gemeinden und Städte grosse Summen. Es gilt im Auge zu behalten, dass Integration primär die Aufgabe derjenigen Personen ist, die in unser Land einwandern. In Gemeinden und Städten können gezielte, auf die konkrete Situation und auf eine gewisse Zeit beschränkte Einzelmassnahmen Sinn machen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es ohne den Integrationswillen der Ausländer zu keiner Integration kommen kann. Die Verankerung der Integration in der Bundesverfassung ist gar kontraproduktiv, da zusätzliche Begehrlichkeiten geweckt werden und die Verantwortung für Integration vertauscht wird – wer einwandert, hat sich zu integrieren.

Mit der Verankerung des Integrationsartikels, wie dies der Gegenentwurf verlangt, kann zudem praktisch jede Ausweisung gerichtlich angefochten werden mit dem Argument, die Wohngemeinde und der Kanton hätten nicht genügend für eine angemessene Integration getan. Statt konsequente Ausweisungen von schwer kriminellen Ausländern werden wir eine Flut mit Beschwerden und Rekursen erleben, die Ausweisungen über Jahre verzögern, wenn nicht gänzlich verhindern. Die Rechnung zahlen wiederum die Kantone und Gemeinden und schlussendlich die Steuerzahler.

Da der Gegenentwurf als überstürzte Reaktion auf das JA zur Minarettinitiative ins Spiel gebracht wurde, unterliess man es in der zuständigen parlamentarischen Kommission, bei Kantonen und Gemeinden bezüglich der Pflichten zur kostspieligen Förderung der Integration eine ordentliche Vernehmlassung durchzuführen. Die Kantone wurden unberechtigterweise ausgehebelt. Die unterzeichnenden Regierungsräte sagen klar NEIN zu dieser Vorgehensweise und auch klar NEIN zum Gegenentwurf.

 

  • Regierungsrat Ueli Amstad, Kanton Nidwalden
  • Regierungsrat Beat Arnold, Kanton Uri
  • Regierungsrat Andreas Barraud, Kanton Schwyz
  • a. Regierungsrätin Rita Fuhrer, Kanton Zürich
  • Regierungsrat Alex Hürzeler, Kanton Aargau
  • Regierungsrat Markus Kägi, Kanton Zürich
  • Regierungsrätin Monika Knill, Kanton Thurgau
  • des. Regierungsrat Ernst Landolt, Kanton Schaffhausen
  • Regierungsrat Erhard Meister, Kanton Schaffhausen
  • Regierungsrat Jean-Claude Mermoud, Kanton Waadt
  • Regierungsrat Christoph Neuhaus, Kanton Bern
  • Regierungsrat Res Schmid, Kanton Nidwalden
  • des. Regierungsrat Stefan Schleiss, Kanton Zug
  • Regierungsrat Walter Stählin, Kanton Schwyz
  • Regierungsrat Dr. Jakob Stark, Kanton Thurgau
  • Regierungsrat Ernst Stocker, Kanton Zürich
  • Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, Kanton Schaffhausen

Bern, 4. November 2010

 
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