Das überparteiliche Komitee „NEIN zum Gegenentwurf“ hat an ihrer heutigen Pressekonferenz in Bern die Argumente gegen den Verhinderungs-Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative vorgestellt. Der…
Das überparteiliche Komitee „NEIN zum Gegenentwurf“ hat an ihrer heutigen Pressekonferenz in Bern die Argumente gegen den Verhinderungs-Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative vorgestellt. Der Gegenentwurf des Parlaments taugt mit seinen fragwürdigen Zusatzartikeln in der Bundesverfassung nichts und ist konsequent abzulehnen. Der Gegenentwurf verhindert Ausschaffungen und verankert staatliche Integrationsmassnahmen in der Bundesverfassung.
Mit dem Gegenentwurf darf kein ausländischer Mörder, Vergewaltiger, Sozialbetrüger oder Kindesmissbraucher aufgrund seiner Straftat zwingend – also ohne Wenn und Aber – aus der Schweiz ausgeschafft werden. Zusätzlich schreibt der Gegenentwurf fest, dass sich jeder Verbrecher auf internationale Konventionen und Völkerrecht berufen kann, um seine Landesverweisung zu verhindern. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Denn das allgemeine Völkerrecht enthält eine Unzahl von Bestimmungen, die eine Ausschaffung verhindern werden. Ausschaffungen würden damit fast unmöglich oder zumindest infolge von Rekursen über Jahre blockiert. Mit dem Gegenentwurf können ausgewiesene Straftäter zudem unter Umständen bereits nach einem Jahr wieder in die Schweiz einreisen. Die Volksinitiative verlangt eine Einreisesperre von mindestens fünf Jahren.
Die SVP hat in der Rekordzeit von 7 Monaten 211‘000 Unterschriften für die Ausschaffungsinitiative gesammelt und die Initiative im Februar 2008 eingereicht. Die Initiative verlangt, dass kriminelle Ausländer konsequent als Teil der Strafe ausgeschafft werden. Anfänglich versuchte man diese Initiative für ungültig zu erklären und so das Problem der zunehmenden Ausländerkriminalität unter den Tisch zu kehren. Danach wurde in den parlamentarischen Kommissionen ein indirekter Gegenvorschlag diskutiert, bis das Volk Ja zur Minarett-Initiative sagte. Die Mitteparteien realisierten erst im letzten November, dass das Volk schon lange genug hat von der heuchlerischen Toleranz gegenüber kriminellen Ausländern, welche die Sicherheit in der Schweiz untergraben und für sich eigene Rechtsräume in Anspruch nehmen. Unter Führung der FDP wurde dann ein direkter Gegenentwurf durchgeboxt. Um auch die Linke ins Anti-SVP-Boot zu holen, wurde die Bundesverfassung gar mit einem Integrationsartikel ergänzt, der nichts mit der Ausschaffung krimineller Ausländer zu tun hat. Der Gegenentwurf verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Förderung der Integration. Die Kantone wurden nicht einbezogen, ihre kantonale Hoheit nicht respektiert. Dieses Vorgehen widerspricht dem Föderalismus und verstösst zusätzlich klar gegen das Grundprinzip der Einheit der Materie.
Wer zu uns kommt, muss bereit sein sich hier anzupassen und sich an unsere Regeln und an unsere Gesetze zu halten. Der Gegenentwurf verhindert Ausschaffungen und verankert staatliche Integrationsmassnahmen in der Bundesverfassung. So werden schon bald schwer kriminelle Ausländer gar den Schweizer Pass haben, anstelle dass sie ausgeschafft worden wären. Soweit darf es nicht kommen.