Wenig überraschend ist die Europäische Union nicht materiell auf das Angebot des schweizerischen Bundesrates in Sachen institutionelle Fragen eingegangen, wie aus einer Publikation des Rates der EU…
Wenig überraschend ist die Europäische Union nicht materiell auf das Angebot des schweizerischen Bundesrates in Sachen institutionelle Fragen eingegangen, wie aus einer Publikation des Rates der EU von heute hervorgeht. Die EU möchte eine automatische Rechtsübernahme der Schweiz im Geltungsbereich bestehender und künftiger Verträge. Sie akzeptiert in diesem Bereich auch keine nationale Gerichtsbarkeit sondern möchte einen institutionellen Mechanismus, der sich am EWR orientiert. Die EU erwartet zudem weitere Kohäsionszahlungen. Die Forderungen der EU kämen einer weitgehenden Einbindung der Schweiz in die EU sowie einem massiven Souveränitätsverlust gleich. Dies ist nicht akzeptabel. Die Schweiz ist auf keine neuen Abkommen mit der EU angewiesen. Deshalb fordert die SVP den Bundesrat auf, gelassen zu reagieren und nicht auf die Forderungen der EU einzugehen.
Auf die Forderungen der EU einzugehen, hiesse einen Kolonialvertrag à la EWR zu akzeptieren und sich erpressen zu lassen. Dies kommt für die SVP nicht in Frage. Der Bundesrat ist mit seinen Vorschlägen in Sachen institutionelle Fragen, die er im Sommer an die EU-Kommission gerichtet hat, bereits viel zu weit gegangen. Die Schweiz ist derzeit auf keine neuen Abkommen mit der EU angewiesen. Vielmehr schaffen die bestehenden Abkommen genügend Probleme (z.B. Personenfreizügigkeit, Schengen), die vom Bundesrat endlich gegenüber der EU zu adressieren sind. Deshalb darf der Bundesrat nun auf die Forderungen aus Brüssel auf keinen Fall mit einem weiteren Entgegenkommen reagieren. Sollten in Zukunft bestimmte Fragestellungen von gegenseitigem Interesse zu lösen sein (z.B. im Strombereich), werden weiterhin bilaterale Abkommen möglich sein, wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war. Nicht in Frage kommen für die SVP erneute Milliardenzahlungen in den Kohäsionsfonds. Dafür gibt es keine Begründung.