Wenn am Dienstag eine durchschnittliche Erhöhung der Krankenkassenprämien von gegen sechs Prozent bekannt gegeben wird, so passiert das bereits zum neunten mal seit Inkrafttreten des…
(SVP) Wenn am Dienstag eine durchschnittliche Erhöhung der Krankenkassenprämien von gegen sechs Prozent bekannt gegeben wird, so passiert das bereits zum neunten mal seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes. Es ist trotz jährlich neuen Versprechen weder dem Bundesrat, dem Parlament, noch dem Bundesamt für Gesundheit gelungen, die Gesundheitskosten zu stabilisieren. Damit ist die Gesundheitspolitik des Bundes gescheitert. Das wiederum bestätigt die Politik der SVP. Denn jetzt kann nur noch die Prämiensenkungsinitiative Heilung bringen.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind kaum mehr in der Lage, die rapide steigenden Krankenkassenprämien überhaupt noch zu tragen. Mit der Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“ wird der katastrophalen Entwicklung Einhalt geboten. Es wird die Basis für ein neues „Gesundheitswerk“ von hoher Qualität geschaffen. Die Initiative verbessert das Kostenbewusstsein und ermöglicht bessere und günstigere Lösungen für die Versicherten, verbunden mit mehr Transparenz, einfacheren Strukturen und weniger Bürokratie.
Doch anstatt die Abstimmung über die im Juli 2004 eingereichte SVP-Initiative rasch voran zu treiben, schrauben der Bundesrat und die zuständigen Gesundheitsbeamten weiterhin konzeptlos am Gesundheitswesen herum oder drohen gar den Krankenkassen. Diese in den letzten Jahren vorgenommenen „chirurgischen Eingriffe im Gesundheitswesen“ haben faktisch kaum etwas zur Verhinderung der Kostenexplosion beigetragen.
Mit der Prämiensenkungsinitiative liegt ein Abstimmungsbegehren des Volkes vor. Das Hinauszögern der Volksabstimmung erfolgt auf dem Rücken der Prämienzahler. Denn jedes Jahr, das der Bundesrat mit der Abstimmung zuwartet, bringt den Prämienzahlern einen weiteren Kostenschub. Die SVP fordert den Bundesrat auf, die Prämiensenkungsinitiative innert den nächsten zwölf Monaten dem Volk vorzulegen.
Bern, 26. September 2005