Die vom Bundesrat nun vorgeschlagenen Anpassungen gehen in die richtige Richtung, genügen jedoch bei Weitem nicht. Dies insbesondere bei Gewalt gegen Beamten und Polizisten, bei Sexualdelikten und bei schweren Körperverletzungen.
An der heutigen Pressekonferenz hat der Bundesrat die Harmonisierung des Strafrahmens vorgestellt. Dieser legt fest, welche Mindest- und Höchststrafen für welche Taten ausgesprochen werden können. Die seit 2012 von Bundesrätin Sommaruga verschleppte Überarbeitung wurde nur auf Druck der RK-N jetzt endlich überhaupt in Angriff genommen. Bundesrätin Sommaruga wollte noch 2017 gar auf die Überarbeitung verzichten, weil es nicht „opportun“ oder „realistisch“ sei.
Insgesamt gilt, dass das Strafrecht in sich logisch und konsequent sein muss und dadurch auch Gerechtigkeit in der Gesellschaft zu schaffen hat. Der Unmut der letzten Jahrzehnte in Bezug auf die sog. Kuscheljustiz wurde durch die Annahme der Verwahrungsinitiative, der Pädophilen-Initiative oder auch Ausschaffungsinitiative klar Ausdruck gegeben. Immer wieder werden wir mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die nur schwer nachvollziehbar sind, wie beispielsweise die Nicht-Lebenslange-Verwahrung im Fall des Vierfachmörders und Vergewaltigers von Rupperswil. Die SVP wiederholt ihre Forderung, dass für solche Fälle endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen wird für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne bedingte Entlassung, wie diese schon 2012 von Nationalrätin Rickli gefordert worden ist.
Der vorgeschlagene neue Strafrahmen will zwar die Mindeststrafe für Vergewaltigungen verdoppeln oder auch bei einer sexuellen Handlung mit einem Kind unter 12 Jahren eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe einführen. Allerdings werden auch so noch viele Täter nur zu bedingten Strafen verurteilt, da eine unbedingte Strafe erst ab drei Jahren zwingend ist.
Die täterbezogene Haltung von Frau Bundesrätin Sommaruga zeigt sich auch darin, dass die noch in die Vernehmlassung im Jahr 2010 enthaltene Einführung von Mindeststrafen oder die Einschränkung des richterlichen Ermessens durch Umwandlung von «kann»-Vorschriften zu «ist»-Vorschriften fallengelassen worden sind. Dies trotz der Feststellung, dass Gerichte – was der Bundesrat bestätigt, die gegebenen Strafrahmen in der Regel nicht ausschöpfen.
In der Vernehmlassung wurde noch vorgeschlagen, dass bei schweren Körperverletzungen die Mindeststrafe von 180 Tagessätze auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erhöhen sei, was dazu geführt hätte, dass keine bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen mehr ausgesprochen werden könnten. Auch hier zeigt sich nun in der Botschaft die zögerliche Haltung von Frau Bundesrätin Sommaruga, indem die Mindeststrafe nur auf ein Jahr angehoben wird. Dies wäre vor dem Hintergrund der Zunahme schwerer Körperverletzungen ein wichtiges Zeichen.
Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei, Sicherheitskräften, Sanitätsbedientesten und auch Beamten nehmen zu – beispielsweise rund um die Reithalle Bern. Deshalb ist es völlig unverständlich oder nur politisch erklärbar, warum Bundesrätin Sommaruga auf eine Erhöhung des Strafrahmens verzichtet. Zudem sind diverse Vorstösse im Parlament hängig, so unter anderem von Nationalrätin Silvia Flückiger.
Für die SVP ist klar: Das Strafrecht muss potentielle Täter abschrecken und Gesetzesverstösse hart ahnden. Dem Opferschutz und der Herstellung der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern ist vermehrt Rechnung zu tragen.