Im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeitsvorlage greifen die EU-Befürworter immer wieder gezielt zu Fehlinformationen und Lügen, um unberechtigte Ängste zu schüren. SF-Ombudsmann Achille…
Im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeitsvorlage greifen die EU-Befürworter immer wieder gezielt zu Fehlinformationen und Lügen, um unberechtigte Ängste zu schüren. SF-Ombudsmann Achille Casanova hat nun einer Beschwerde von SVP-Nationalrat Theophil Pfister recht gegeben und festgestellt, dass im Nachrichtenmagazin „10 vor 10″ bewusst Falschinformationen verbreitet wurden.
Aktuell wird insbesondere immer wieder behauptet, dass ein Nein bei dieser Volksabstimmung aufgrund der Guillotine-Klausel zur automatischen Kündigung der bilateralen Verträge führen würde. Diese Aussagen sind einmal mehr ein Versuch, das Volk mit einem schwarzmalerischen, unrealistischen Szenario zu verunsichern. Mittlerweile sehen auch verschiedene Staatsrechtsexperten und Politologen die Situation anders und halten neue Verhandlungen sowie zwei separate Abstimmungen in der Folge eines Nein für möglich. Keinesfalls würden aber die gesamten Bilateralen I dahinfallen, denn – egal wie die Abstimmung ausgeht – die Kündigungsbedingungen bleiben dieselben (vgl. FZA Art. 25). Die Schweiz hätte also genügend Zeit um die beiden Vorlagen zu trennen und neu darüber zu befinden, der Grundsatz des bilateralen Weges ist dadurch nicht in Gefahr.
Während momentan vor allem die leere Drohung mit der Guillotine-Klausel als Argument hochgehalten wird, wurde im Oktober 2008 im Schweizer Fernsehen (SF) sogar behauptet, dass im Falle eines Nein ausländisches Spitalpersonal entlassen und nach Hause geschickt werden müsste.
Dieser Beitrag in der Nachrichtensendung „10 vor 10″, dem auch nach Meinung des SF-Ombudsmanns Achille Casanova eine „gravierende Falschinformation“ zu Grunde liegt, hatte offensichtlich nur ein Ziel: Das Staatsfernsehen versucht, gemeinsam mit den unverbesserlichen EU-Turbos aus den Reihen der Regierungsparteien, die Bevölkerung einseitig zu manipulieren. Denn es gilt noch einmal festzuhalten, dass sich auch bei einem Nein am 8. Februar für diese ausländischen Arbeitnehmer, welche bereits in der Schweiz leben und arbeiten, nichts verändert.
Nachdem nun auch der Ombudsmann diese unwahre Staatspropaganda entlarvt hat, werden die beiden Beschwerdeführer, unter ihnen auch SVP-Nationalrat Theophil Pfister, den Fall an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen und konkrete Massnahmen im Sinne einer vollumfänglichen Richtigstellung des Sachverhaltes und objektiven Berichterstattung fordern.
Bern, 7. Januar 2009