Mit dem heutigen Entscheid die nationale Erschöpfung im Patentrecht aufzugeben und Parallelimporte zuzulassen macht die Parlamentsmehrheit einen Schritt in die falsche Richtung. Der…
(SVP) Mit dem heutigen Entscheid die nationale Erschöpfung im Patentrecht aufzugeben und Parallelimporte zuzulassen macht die Parlamentsmehrheit einen Schritt in die falsche Richtung. Der Eigentumsschutz der Schweizer Unternehmen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz werden massiv geschwächt. Insbesondere die CVP – die in dieser Frage einmal mehr ins linke Lager wechselte – hat die damit verbundenen Arbeitsplatzverluste zu verantworten.
Obwohl die von linker Seite versprochenen Preissenkungen, welche mit den Parallelimporten einhergehen sollen, bislang nicht belegt werden konnten, liess sich die CVP auf den vermeintlich konsumentenfreundlichen Kompromiss ein. Der Systemwechsel zur regionalen Erschöpfung, welcher Parallelimporte grundsätzlich zulässt und nur bei den Pharmaprodukten eine Ausnahme macht, ist für die Schweizer Wirtschaft jedoch schädlich.
Die nationale Erschöpfung im Patentrecht war ein wichtiges Element des Schutzes von geistigem Eigentum in unserem Land. Nur mit dieser Lösung war es möglich Innovationen zu fördern und den forschenden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die meist sehr hohen Investitionen und Entwicklungskosten wieder zu amortisieren. Das neue System stellt demgegenüber eine Aushöhlung der Eigentumsrechte dar und setzt falsche Anreize.
Da die Schweiz über keine natürlichen Ressourcen verfügt, sind Bildung und Forschung die wichtigsten Ressourcen. Wenn es in unserem Land nicht mehr möglich ist das geistige Eigentum effektiv zu schützen, verliert die Schweiz einen bedeutenden Standortvorteil und die Forschungstätigkeit geht zurück, was zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führt. Die CVP hat mit ihrem heutigen Verhalten diese Entwicklung verschuldet.
Zudem drang bereits durch, dass sich einige Kreise mit der aktuellen Lösung inklusive Pharmaausnahme noch nicht zufrieden geben und die angekündigte Volksinitiative zur Zulassung dennoch lancieren wollen. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid zusätzlich zu bedauern, schliesslich bleibt den Stimmbürgern bei einer allfälligen Abstimmung nur noch die Wahl zwischen einer schlechten Kompromisslösung und einer noch schlechteren Lösungsvariante des Initiativkomitees.
Bern, 19. Dezember 2008