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Medienmitteilung

Personenfreizügigkeit: Bundesrat schürt ängste!

Der Bundesrat hat heute an seiner Pressekonferenz zur Personenfreizügigkeit Ängste vor einer Ablehnung geschürt und es dabei mit der Wahrheit nicht sehr genau genommen. Die SVP rät dem Schweizer…

(SVP) Der Bundesrat hat heute an seiner Pressekonferenz zur Personenfreizügigkeit Ängste vor einer Ablehnung geschürt und es dabei mit der Wahrheit nicht sehr genau genommen. Die SVP rät dem Schweizer Volk, sich nicht von der Angstmacherei der Landesregierung beeindrucken zu lassen und die Vor- und Nachteile der Abstimmungsvorlage genau abzuwägen.

Der Bundesrat setzt das Schweizer Volk unter Druck. Für den Fall, dass es wagen sollte, am 8. Februar die Vorlage zur Personenfreizügigkeit abzulehnen, wird der Teufel an die Wand gemalt. Wie schon 1992, als für den Fall der Ablehnung des EWR die schwärzesten Szenarien entworfen wurden, will man auch jetzt wieder dem Volk vormachen, ein Nein hätte schreckliche Konsequenzen. Die SVP bedauert und verurteilt dieses unstaatsmännische Auftreten unserer Landesregierung in aller Form. Besonders bedauerlich ist, dass der Bundesrat dabei nicht zurückschreckt, Un- und Halbwahrheiten zu verbreiten.

Erstens behauptet der Bundesrat, nach einer Ablehnung der Vorlage vom 8. Februar würde die Zeit bis zum 31. Mai, nicht mehr für eine neue, referendumsfähige Vorlage reichen. Nach einem Volks-Nein müsse der Bundesrat den Vertrag künden, worauf wegen der Guillotine-Klausel alle Bilateralen I wegfielen. Dies ist falsch und ein Ammenmärchen. Nach einer Ablehnung muss der Bundesrat lediglich die zwei Fragen als getrennte Vorlagen verabschieden und dem Parlament vorlegen. Nur so kann der klare, sauber interpretierbare Volkswille ermittelt werden.
Zweitens behauptet der Bundesrat, mit der Personenfreizügigkeit könne nicht jeder EU-Bürger in die Schweiz kommen. Dies ist falsch. Jeder EU-Bürger kann sich als Selbständigerwerbender bezeichnen und hat so das Recht, in die Schweiz zu kommen, hier zu leben, zu arbeiten und Sozialleistungen zu beanspruchen. Auch als Arbeitssuchende können alle EU-Bürger für sechs Monate in die Schweiz kommen.
Drittens behauptet der Bundesrat, wir hätten bereits mehr als sechs Jahre Erfahrung mit der Öffnung der Arbeitsmärkte. Dies ist falsch. Offen sind die Arbeitsmärkte erst für die 15 alten EU-Länder und erst seit Mitte 2007. Vorher bestanden noch Kontingente, welche die Einwanderung zahlenmässig beschränkten. Ausserdem erfolgte diese bescheidene Erfahrung während einer Hochkonjunktur.
Viertens behauptet der Bundesrat, das grassierende Roma-Problem in Italien habe nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun. Will uns der Bundesrat für blöd verkaufen? Selbstverständlich ist Masseneinwanderung eine der möglichen Folgen der Personenfreizügigkeit.
Fünftens behauptet der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit sei deshalb notwendig, weil die Firmen in der Schweiz ihren Bedarf an Fachkräften nicht allein im Inland abdecken könnten. Das ist falsch. Der Schweizer Arbeitsmarkt war für ausländische Arbeitnehmer immer schon sehr attraktiv und beliebt. Die Schweiz kann die Ausländergesetzgebung jederzeit entsprechend ausgestalten.
Sechstens behauptet der Bundesrat, EU-Arbeitnehmer hätten nur dann Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie die Mindestbeitragszeit von einem Jahr erfüllt hätten. Dies ist nur die halbe Wahrheit. Denn diese Mindestbeitragszeit kann in Zukunft in irgendeinem EU-Land erreicht werden. Wenn dies der Fall ist, hat man in der Schweiz schon ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit Anspruch auf Sozialleistungen.
Siebtens ist der Bundesrat der Meinung, auch die Schweiz würde eine Diskriminierung einzelner Kantone nicht hinnehmen. Dieser Vergleich hinkt gewaltig. Die bilateralen Verträge haben wir mit der EU abgeschlossen. Wenn die EU neue Länder als Mitglieder aufnimmt, ist das ihre Sache. Das Territorium der Schweiz ist dagegen unverändert. Wir haben unser Gebiet seit Entstehung der EU nie durch Aufnahme neuer Kantone vergrössert.

Immerhin kommt selbst der Bundesrat nicht darum herum, verschiedene Nachteile der Personenfreizügigkeit einzuräumen. So muss er zugeben, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten infolge der Personenfreizügigkeit stark zugenommen habe. Weiter kommt er nicht darum herum festzustellen, dass die Sockelarbeitslosigkeit gestiegen und die Arbeitslosigkeit trotz Hochkonjunktur nicht mehr das tiefe Niveau der Jahre 2000 und 2001 (vor Einführung der Personenfreizügigkeit) erreicht habe. Der Bundesrat bringt den zögerlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit mit der stärkeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt infolge der Personenfreizügigkeit in Verbindung. Weiter räumt der Bundesrat ein, dass der Wettbewerbsdruck für den Einzelnen zunehmen könne, sprich dass man mit sinkenden Löhnen und mehr Arbeitslosigkeit rechnen müsse.

Alles in allem kommt die SVP nicht darum herum festzustellen, dass der Bundesrat mit unlauteren Methoden in diesen Abstimmungskampf einsteigt und völlig einseitig informiert. Die SVP wird alles daran setzen, diese einseitige Propaganda zu entkräften und dem Schweizer Volk die wirklichen Konsequenzen der Personenfreizügigkeit aufzuzeigen. So können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Kenntnis der Vor- und Nachteile der Vorlage einen reifen Entscheid fällen.

Bern, 2. Dezember 2008

 
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