Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates will die beiden Vorlagen zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und…
(SVP) Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates will die beiden Vorlagen zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien als separate Bundesbeschlüsse behandeln. Die SVP ist über diesen Entscheid erfreut, zeigt er doch auf, dass das Volk von Seiten des Parlaments wieder ernst genommen und nicht entmündigt wird.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-NR) die Verknüpfung der beiden Personenfreizügigkeitsvorlagen aufgehoben. Entgegen dem Entscheid des Ständerates beschloss die APK-NR die Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf die neuen EU-Mitgliedstaaten in zwei getrennten Bundesbeschlüssen zu behandeln, so wie dies auch vom Bundesrat vorgeschlagen worden war.
Die SVP ist erfreut über diesen Entscheid, der ein Zeichen dafür ist, dass in der Aussenpolitik des Nationalrates die Vernunft eingekehrt ist. Der billige Taschenspielertrick einer linksdominierten Ständeratsmehrheit, welcher den Stimmbürgern keine faire Meinungsbildung ermöglicht hätte, ist durchschaut worden. Mit dem heutigen Entscheid wird das Volk wieder ernst genommen und erhält die Möglichkeit sich differenziert zu den beiden Vorlagen zu äussern. Entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit geht die SVP davon aus, dass der Entscheid der Trennung dieser zwei Vorlagen auch im Nationalrat so bekräftigt wird.
Sollte das Plenum gleich entscheiden wie die APK-NR und zwei separate Bundesbeschlüsse verabschieden, so verzichtet die SVP auf ein Referendum gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten und bekämpft lediglich deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien.
Dieses Vorgehen entspricht den Beschlüssen des Zentralvorstandes der SVP Schweiz vom 17.05.2008 und den vorgängigen Entscheiden der Fraktion.
Die bedingungslose Genehmigung der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien lehnt die SVP weiterhin ab. Von dieser würde die Schweiz nämlich kaum profitieren, der Nutzen läge nur auf Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Deshalb muss die EU eine unwiderrufliche, verbindliche und schriftliche Erklärung über die Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität abgeben, bevor über weitere Forderungen diskutiert werden kann.
Um auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet zu sein und zu sehen, was auf die Schweiz zukommt, verlangt die SVP einen Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit anderen potentiellen EU-Mitgliedstaaten – insbesondere Kosovo, Serbien und Mazedonien.
Bern, 19. Mai 2008