Der heute vorgelegte Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt wird vom SECO einmal mehr schöngeredet…
Der heute vorgelegte Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt wird vom SECO einmal mehr schöngeredet. Fakt ist und bleibt, dass die Einwanderung in die Schweiz ungebremst stattfindet und kein Instrumentarium zur Verfügung steht, diese Entwicklung zu steuern oder im Bedarfsfall zu stoppen. Auch in der Rezession sind mehr Leute aus der EU in die Schweiz gekommen als wieder zurückgekehrt. Der ewig beschworene Effekt, dass die Zuwanderung aus Drittstaaten mit der Personenfreizügigkeit abnehmen wird, entpuppt sich zudem als Mär.
Der Bericht zeigt die Fakten auf. Diese werden jedoch einmal mehr schön geredet. Korrekturmassnahmen werden keine präsentiert. Die Schweiz hat jetzt endlich zu handeln und wieder Instrumente einzuführen und durchzusetzen, die eine Kontrolle der Zuwanderung ermöglichen. Der gestrige Entscheid, die Ventilklausel nicht in Anspruch zu nehmen, ist Ausdruck der Unwirksamkeit des Instrumentariums, das nur auf eine relative Zunahme zu den Vorjahren Bezug nimmt, aber nicht zur generellen Frage, wie viel Zuwanderung die Schweiz insgesamt braucht und erträgt.
Der Bericht bringt auch klar zum Ausdruck, dass seit dem 1. Juni 2009 Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien grosszügig vom Freizügigkeitsabkommen profitieren. Die zur Verfügung stehenden Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen wurden vollständig ausgeschöpft. Ebenfalls zeigt der Bericht klar die Problematik der Grenzgänger auf. Der Bestand der Grenzgängerbeschäftigung nahm zwischen 1991-2001 um 1% pro Jahr ab, hingegen wird zwischen 2002 und 2009 eine durchschnittliche Zunahme von 4% pro Jahr belegt. Zusätzlich zeigt der Bericht auch die Problematik der soggenannten ICH-AG’s auf. Im Jahr 2005 wurden 92‘800 Kurzaufenthalter für eine Erwerbstätigkeit bis 90 Tage gezählt, im Jahr 2009 stieg diese Zahl auf 120‘281 an. Speziell zu betonen gilt es auch die überdurchschnittliche Belastung der verschiedenen Regionen. Im Tessin lag der jährliche Durchschnittswert des Wanderungssaldos zwischen 2002 und 2009 um den Faktor 11.7, in der Région Lémanique um den Faktor 5.1 und in der Ostschweiz um den Faktor 3.6 über dem Durchschnittswert der Jahre 1991-2001.
Bei der Arbeitslosigkeit zeigt sich, dass die Arbeitslosenquote der Nicht-EU15/EFTA Staatsangehörigen zwischen Juni 2008 und März 2010 saisonbereinigt um 3.0 Prozentpunkte auf 9.5% anstieg, jene der EU15/EFTA Bürgerinnen um 2.0 Prozentpunkte auf 5.0% und jene der Schweizer/innen um 1.0 Prozentpunkte auf 2.6%. Die Quote bei den Personen aus der Türkei und den Ländern des Westbalkans liegt saisonbereinigt bei 9.2%. Der Bericht hält es für „denkbar“, dass diese vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden. Dies ist nicht nur denkbar, sondern eine Tatsache. Dabei müssten man die Kosten der Personenfreizügigkeit auf die Sozialversicherungen kritisch hinterfragen. Auch hier fehlt heute ein Instrumentarium, damit Menschen unser Land wieder verlassen müssen, wenn sie über eine bestimmte Zeit keine Arbeit mehr finden und auf Kosten unserer Sozialwerke leben.