Medienmitteilung

Politisches Urteil

Die SVP zeigt sich zutiefst beunruhigt, dass zwei Angestellte des Generalsekretariates der SVP Schweiz wegen angeblicher Rassendiskriminierung in erster Instanz verurteilt wurden.

Die SVP zeigt sich zutiefst beunruhigt, dass zwei Angestellte des Generalsekretariates der SVP Schweiz wegen angeblicher Rassendiskriminierung in erster Instanz verurteilt wurden. Sie sollen gegen den Rassismus-Artikel im Strafgesetzbuch verstossen haben, nur weil die SVP Schweiz in einem Inserat ein Gewaltverbrechen, das sich im August 2011 zugetragen hat, beschrieben hatte. Politische Gegner der SVP haben damit erreicht, dass in der Schweiz nicht mehr gesagt und geschrieben werden darf, was ist.

Zwei Kosovaren hatten im August 2011 auf der Terrasse eines Restaurants in Interlaken zwei Schweizer angepöbelt. Ein Kosovare schlitzte daraufhin im Verlauf der Auseinandersetzung einem der Schweizer die Kehle auf und verletzte diesen schwer. Die SVP hatte diese schwere Tat in einem Inserat aufgegriffen und auf der Basis von Medienberichten beschrieben. Für dieses Inserat wurden nun zwei Mitarbeiter des SVP-Generalsekretariates fast vier Jahre später zu einer bedingten Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung verurteilt.

Dieses bedenkliche Urteil stellt einen schweren Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz dar. Ein reales Ereignis darf offenbar nicht mehr so dargestellt werden, wie es sich zugetragen hat. Die Justiz liess sich zudem mehrere Jahre Zeit, um zu diesem Urteil zu kommen. Die Rassismus-Strafnorm wurde damit auch in diesem Fall für politische Zwecke missbraucht, um missliebige Meinungen zu unterdrücken.

Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird die SVP entscheiden, ob sie das Urteil weiterzieht.

 
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