Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seinem heutigen Entscheid zur unrechtmässigen Herausgabe von Bankkundendaten, was die SVP von Beginn weg gesagt hat. Bundesrat und FINMA haben die…
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seinem heutigen Entscheid zur unrechtmässigen Herausgabe von Bankkundendaten, was die SVP von Beginn weg gesagt hat. Bundesrat und FINMA haben die Prinzipen der Rechtsstaatlichkeit krass verletzt. Der Bundesrat ist vor dem Druck des Auslands eingeknickt und hat das Bankkundengehemins leichtfertig preisgegeben. Dieser Vorgang unterstreicht erneut die Schwäche der heutigen Landesregierung. Die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Ereignisse ist zu prüfen. Die SVP wird bei der nun anstehenden parlamentarischen Behandlung neuer Doppelbesteuerungsabkommen jedes Abkommen ablehnen, welches das Bankkundengeheimnis verletzt oder aufweicht.
Die Herausgabe von Bankkundendaten durch die FINMA und den Bundesrat im vergangenen Frühjahr war rechtswidrig. Der Bundesrat hat damit den Rechtsstaat verraten und das Bankkundengeheimnis preisgegeben. Dem Land wurde grosser Schaden zugefügt. Die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Ereignisse ist zu prüfen. Die SVP verlangt die strikte Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört der Schutz der Bankkunden vor unrechtmässigen Zugriffen des Staates ebenso wie die strikte Einhaltung der doppelten Strafbarkeit, also des Prinzips, dass ein Vergehen in jedem Fall auch in der Schweiz strafbar sein muss, um verfolgt werden zu können.
Im Hinblick auf die kommende parlamentarische Debatte über neue Doppelbesteuerungsabkommen wird die SVP konsequent auf die Rechtsstaatlichkeit pochen. Sie wird also keinem Abkommen zustimmen, welches das Bankkundengeheimnis oder das Prinzip der doppelten Strafbarkeit aufweicht. Denn das Recht ist die einzige Waffe des Kleinstaates.