(SVP) Der Nationalrat hat heute am Entscheid festgehalten, die Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufzuheben. Dies ist eine rein politisch motivierte Vorverurteilung, die darauf abzielt den…
Der Nationalrat hat heute am Entscheid festgehalten, die Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufzuheben. Dies ist eine rein politisch motivierte Vorverurteilung, die darauf abzielt den SVP-Präsidenten und die gesamte Partei zu diskreditieren. Der von Mitte-Links dominierte Nationalrat tritt die Rechtsstaatlichkeit damit einmal mehr mit Füssen.
Der ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu hat kein Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner an die Eidgenössischen Räte gestellt. Trotzdem beantragte der Nationalrat die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner bereits in der Herbstsession. Der Ständerat lehnte dies in der Wintersession 2008 ab. Heute nun hält der Nationalrat mit 96 zu 75 Stimmen bei 14 Enthaltungen an seinem Aufhebungsentscheid fest.
Im Fall Meier-Schatz und Glasson hat der zuständige Staatsanwalt, Thomas Hug, die Aufhebung der Immunität beantragt, dennoch lehnt die Rechtskommission des Nationalrats diese ab. Der Nationalrat wird noch diese Woche über die allfällige Immunitätsaufhebung beschliessen. Im Gegensatz zu Nationalrätin Meier-Schatz, alt Nationalrat Glasson und anderen Mitgliedern im Parlament, hat Toni Brunner keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit getragen.
Die politische Instrumentalisierung des Parlamentsgesetzes von Mitte-Links ist unhaltbar. Der Nationalrat hat sich zum Staatsanwalt gemacht und eine klare Vorverurteilung von Nationalrat Toni Brunner vorgenommen. Vom Prinzip der Gewaltentrennung bleibt nichts übrig. Die Rechtsstaatlichkeit wird politisch motiviert ausgehebelt, um dem Parteipräsidenten Toni Brunner und der SVP zu schaden.
Bern, 17. März 2009