Medienmitteilung

Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft als Antwort auf die Frankenstärke

Die Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber anderen Leitwährungen, insbesondere dem Euro, ist aus Optik der Wirtschaft ein Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Da die…

Die Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber anderen Leitwährungen, insbesondere dem Euro, ist aus Optik der Wirtschaft ein Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Da die Frankenstärke durch kurzfristige Interventionen auf dem Geldmarkt nur sehr beschränkt und allenfalls mit negativen Nebenwirkungen beeinflusst werden kann, muss bei den Produktionskosten und der Standortattraktivität angesetzt werden. Die SVP fordert deshalb vom Bundesrat ein Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft, das die Rahmenbedingungen nachhaltig verbessert. Sie wird in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und in der kommenden Herbstsession auch im Parlament einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

In der aktuellen Diskussion um den starken Franken geht es nun auch darum, die Standortattraktivität und das Kostenniveau für die Unternehmen nachhaltig zu optimieren und den Konsum in der Schweiz zu fördern. Dies ist auch vor dem Hintergrund der sich abschwächenden Konjunktur dringend angezeigt. Dazu ist ein eigentliches „Revitalisierungsprogramm“ zu lancieren. Die SVP sieht insbesondere folgende Eckpunkte eines solchen Programms:

  • Reduktion von Steuern, Abgaben und Gebühren
  • Stopp der weiteren Verteuerungen der Transport- und Energiepreise
  • Förderung der wirtschaftsorientierten Kompetenzen in der Ausbildung
  • Flexible Lösungen für Branchen und Unternehmen ermöglichen (insbesondere Erhalt flexibler Arbeitsmarkt)
  • Bürokratische und administrative Belastung der Unternehmen reduzieren
  • Weniger Regulierungen und Gesetze
  • Bessere Steuerung der Zuwanderung.

Die SVP fordert vom Bundesrat, dass er rasch ein entsprechendes Revitalisierungsprogramm vorlegt. Sie wird in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie in der Herbstsession der Eidgenössischen Räte einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

Bern, 3. August 2011

 
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