Heute hat Bundesrat Leuenberger über die Vergabe der Konzessionen nach dem neuen Radio und Fernsehgesetz (RTVG) für Privatradios und Fernsehstationen entschieden. Mit der Schaffung des RTVG…
(SVP) Heute hat Bundesrat Leuenberger über die Vergabe der Konzessionen nach dem neuen Radio und Fernsehgesetz (RTVG) für Privatradios und Fernsehstationen entschieden. Mit der Schaffung des RTVG wurden, neben dem riesigen gebührenfinanzierten SRG-Moloch, auch die privaten TV und Radiosender an das staatliche Gängelband gehängt. Dadurch werden die privaten Anbieter gegenüber der SRG noch weiter geschwächt. Spätestens jetzt wird auch allen Bürgern klar, dass die RTVG-Revision total missglückt ist.
In unserer direkten Demokratie ist es wichtig, dass die Medien frei und unabhängig Bericht erstatten können. Der heutige Konzessionsentscheid macht aber klar, dass gerade die Unabhängigkeit der privaten Anbieter akut gefährdet ist. Eigentlich sollte mit der RTVG-Revision der Wettbewerb gestärkt werden, doch leider hat man genau das Gegenteil bewirkt. Die mächtige SRG wurde weiter gestärkt und erhält jedes Jahr über 1,1 Milliarden Franken vom Staat. Die Privatfernseh- und Radiounternehmer haben sich auf einen fatalen Ablasshandel eingelassen und werden mit 4 Prozent der Gebührenerträge quasi ruhig gestellt. Hierfür müssen sie zahlreiche Auflagen erfüllen und sich vom Departement Leuenberger und dem Gesamtbundesrat an die Leine nehmen lassen.
Der heutige Entscheid des UVEK zeigt die Missstände bei der neuen Vergabeprozedur, welche durch das RTVG geschaffen wurden, in aller Deutlichkeit. Es dürfte kein Zufall sein, dass der heutige Entscheid zweimal vertagt wurde, denn nur so kann man potentielle Konzessionäre zur gefügigen Berichterstattung „bewegen“. Und selbst diejenigen Sender, welche nun eine Konzession erhalten haben, können nicht glücklich sein, denn ihnen wird künftig für die – im Verhältnis zur SRG – mickrigen Gebührenanteile ein staatlicher Leistungsauftrag verpasst, in welchem ihnen zahlreiche Auflagen gemacht werden. Mit dem aktuellen RTVG hängen jetzt zahlreiche „private“ Radio- und Fernsehstationen am staatlichen Gängelband des UVEK, welches via Konzessionserteilung und Leistungsauftrag eine direkte Kontrolle über sie hat. Gleichzeitig wurde die Quasi-Monopolstellung der SRG weiter gestärkt. Es ist aus Konsumentensicht nicht nachzuvollziehen, weshalb heute diverse Privatradios keine Konzession erhalten haben, während die SRG weiterhin mit der grossen Kelle anrührt. Die SRG unterhält 18 nationale Fernseh- und 10 nationale Radioprogramme. DRS 4 zum Beispiel, welches am Morgen – zur besten Sendezeit – trotz selbst produziertem, eigenständigem Programm weniger als 7’000 Zuhörer hat, wird mit 5 Millionen Franken pro Jahr vom Steuerzahler finanziert.
Zur Stärkung der Demokratie gilt es die Unabhängigkeit und die Vielfalt der Medien zu fördern. Deshalb fordert die SVP vehement eine Deregulierung des Medienrechts und eine Verteilung der UKW-Frequenzen zwischen Privaten und staatlichen Medien im Verhältnis 50:50. Zudem verlangt die SVP, dass eine Senkung der RTVG-Gebühren an die Hand genommen wird und dass diese Gebühren nur auf Radio- und Fernsehgeräten, nicht aber auf Handys oder PCs erhoben werden dürfen, wie dies das BAKOM am 1. September eingeführt hat.
Bern, 31. Oktober 2008