Die SVP begrüsst den überfälligen Entscheid des Bundesrates, die neutralitätswidrige Beteiligung der Schweizer Armee an der NATO-Operation in Afghanistan endlich zu beenden. Damit erfüllt der…
(SVP) Die SVP begrüsst den überfälligen Entscheid des Bundesrates, die neutralitätswidrige Beteiligung der Schweizer Armee an der NATO-Operation in Afghanistan endlich zu beenden. Damit erfüllt der Bundesrat eine Forderung der SVP und holt unsere Offiziere aus einem Krieg heraus, in dem die neutrale Schweiz nur verlieren konnte.
Am 21. Juni 2007 hat die SVP-Fraktion den Rückzug der Schweizer Offiziere aus der NATO-Mission in Afghanistan gefordert. Der Grund: Eine Beteiligung der Schweizer Armee an der International Security Assistance Force (ISAF) der NATO in Afghanistan widerspricht der schweizerischen Neutralitätspolitik und den gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von bewaffneten Schweizer Militärs im Ausland. So verbietet das Militärgesetz ausdrücklich die Teilnahme an Operationen zur Friedenserzwingung und anderen Kampfhandlungen. Die ISAF zeichnet hingegen immer mehr direkt und indirekt verantwortlich für Kampfoperationen mit mittlerweile Hunderten von Toten. Bei den entsprechenden Gefechten sterben regelmässig Dutzende von Zivilisten und die Anschläge gegen ausländische Soldaten häufen sich. Gleichzeitig kommt der zivile Aufbau von Afghanistan kaum voran und das einzige Gewerbe, das seit der Invasion der USA und der NATO aufblüht, ist die Opium-Produktion.
Die SVP ist froh, dass der Bundesrat nun endlich beschlossen hat, nicht noch länger das Leben unserer Offiziere für diesen NATO-Krieg unnötig zu riskieren.
Gleichzeitig sind VBS und EDA gut beraten, in Zukunft dem Drängen der Generäle zur Teilnahme an derartigen kriegerischen Abenteuern endlich Einhalt zu gebieten. Das Fiasko in Afghanistan zeigt einmal mehr, wo die aussenpolitischen Stärken der Schweiz liegen: In ihrer bewaffneten, integralen Neutralität, in einer konsequenten Nicht-Teilnahme an bewaffneten Konflikten jeglicher Art und ihrem umfassenden Angebot Guter Dienste.
Bern, 21. November 2007