Medienmitteilung

Sammelstart der Durchsetzungsinitiative

Die SVP nimmt das Heft selber in die Hand. Ab heute können die Schweizerinnen und Schweizer die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) unt…

Die SVP nimmt das Heft selber in die Hand. Ab heute können die Schweizerinnen und Schweizer die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) unterschreiben. Die Durchsetzungsinitiative verlangt dank einer im Detail ausformulierten Verfassungsinitiative die direkt anwendbare verfassungskonforme Durchsetzung der von Volk und Kantonen angenommenen Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung krimineller Ausländer.

Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Die Bundesbehörden verschleppen die Umsetzung dieser Verfassungsbestimmungen in nicht hinnehmbarer Art und Weise und mit fadenscheinigen Argumenten. Der Bundesrat tritt den Volkswillen mit Füssen.

Jetzt gilt es einerseits für die Opfer von solchen Verbrechen, andererseits zum Schutz der gesamten Bevölkerung der Schweiz, insbesondere auch derjenigen Ausländerinnen und Ausländer, die sich an unsere Gesetze halten, zu handeln. Denn die Ausländerkriminalität steigt weiter an. Erstmals war im vergangenen Jahr eine Mehrheit der Täter, die gegen das Strafgesetzbuch verstiessen, ausländischer Herkunft. Eine Zunahme der Delikte ist insbesondere bei Raub, Einbruch und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz festzustellen. In einigen Schweizer Städten explodiert die Zahl der Straftaten förmlich.

Die Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung krimineller Ausländer in ihre Heimatländer bei klar definierten Delikten gemäss Strafgesetzbuch:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei notorischen, d.h. nicht belehrbaren Tätern, die wiederholt straffällig werden bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung etc.).

Die Durchsetzungsinitiative wird auch aus Respekt gegenüber unserer direkten Demokratie lanciert. Es ist höchste Zeit, den Volkswillen und damit die Regeln unseres Landes wieder durchzusetzen.

Ab sofort kann die Durchsetzungsinitiative unterschrieben werden. Bogen können vom Netz geladen oder auch bestellt werden unter www.durchsetzungsinitiative.ch.

 
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