In ihrer zweiten vorbereitenden Sitzung für die Sommersession 2021 hat die Bundeshausfraktion der SVP folgende Beschlüsse gefasst:
– die 2010 von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative wird nur halbbatzig umgesetzt. Daher unterstützt die SVP-Fraktion einstimmig die Motion «Landesverweisungen per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N). Die Motion hat zum Ziel, die Umsetzung der obligatorischen Landesverweisung zu verbessern. Neu sollen nicht nur Gerichte, sondern auch Staatsanwälte in leichten, aber eindeutigen Fällen einen Landesverweis per Strafbefehl anordnen können. Zudem fordert die Motion, dass die Datenerhebung zu den Landesverweisungen und zur Anwendung der Härtefallklausel zwischen Bund und Kantonen endlich harmonisiert wird.
– die Vorstösse 21.3459 und 21.3460 der Verkehrskommission (KVF) lehnt die SVP-Fraktion ab. Die Motion 21.3459 fordert im Zusammenhang mit der Corona-Krise auch 2021 finanzielle Unterstützung für den öffentlichen Verkehr. Neu soll neben dem Ortsverkehr und dem touristischen Verkehr auch der Fernverkehr von Steuergeldern profitieren. Aus Sicht der SVP wäre dies ein Tabubruch, da der Fernverkehr eigenwirtschaftlich und nicht staatlich gestützt sein soll. Für den Ortsverkehr sind zudem jene zuständig, welche die Leistungen bestellen – Kantone und Gemeinden. Durch die finanzielle Unterstützung des Bundes würden Fehlanreize geschaffen, da es für die Kantone und Gemeinden in einer Krise keine Notwendigkeit mehr geben würde, das Angebot zu reduzieren. Die in der Motion 21.3460 geforderte Unterstützung des Güterverkehrs ist aus Sicht der SVP unnötig. Zum einen, weil sich der Güterverkehr erholt und bereits wieder Vor-Corona-Niveau erreicht hat. Zum andern, weil dies dazu führen würde, dass das Defizit des Güterverkehrs auf den Bund übertragen würde.
– Aus Sicht der SVP-Fraktion ist die Staatsrechnung 2020 aufgrund der besonderen Lage zu genehmigen. Diese schliesst Corona-bedingt mit einem rekordhohen Defizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Bei den Nachtragskrediten fordert die SVP-Fraktion jedoch die Streichung des Bundesbeitrages von 64 Millionen Franken zwecks Anschubfinanzierung der repetitiven Testung zuhanden der Kantone. Der Bund hat bisher die Hauptlast der Pandemiekosten getragen. Die Kantone sollen auch ihren Beitrag leisten – zumal die meisten mit vergleichsweise kleineren Defiziten oder sogar Überschüssen abgeschnitten haben.
Die SVP-Fraktion kritisiert zudem, dass der Bundesrat erneut Hunderte von Millionen Steuerfranken ins Ausland verschenken will. Konkret beabsichtigt der Bundesrat die globale Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator» (ACT-A) mit 300 Millionen Franken zu unterstützen. Dies obwohl die Schweiz die internationale Pandemiebekämpfung bereits mit finanziellen Beiträgen und zinslosen Darlehen im Umfang von 343 Millionen Franken unterstützt – zusätzlich zum ordentlichen Budget für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist der Nachtragkredit von 300 Millionen Franken abzulehnen oder zumindest im Budget des Aussendepartementes (EDA) zu kompensieren.