Die SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte hat an ihrer heutigen Sitzung in Schaffhausen beschlossen, im Rahmen der Beratungen des Bürgerrechtsgesetzes die Freiheit der Gemeinden zu verankern, über…
(SVP) Die SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte hat an ihrer heutigen Sitzung in Schaffhausen beschlossen, im Rahmen der Beratungen des Bürgerrechtsgesetzes die Freiheit der Gemeinden zu verankern, über Einbürgerungen frei zu entscheiden. Die SVP wird mit Vehemenz gegen die Schlaumeieren von Bundesrätin Metzler antreten, die das Bundesgerichtsurteil nutzen will, um das Beschwerderecht unter Umgehung des Volkes einzuführen.
Die Empörung über das politische Urteil des Bundesgerichts, das in die laufende Revision des Bürgerrechtsgesetzes eingegriffen hat, ist bei der SVP keineswegs abgeebbt. Nachdem der Ständerat das Beschwerderecht abgelehnt hat, geht es nicht an, dieses Rechtsmittel nun über die Hintertüre einzuführen, wie es Bundesrätin Metzler fordert. Noch vor kurzer Zeit liess das EJPD verlauten, die Rechtsgrundlage für das Beschwerderecht fehle, weshalb das Bürgerrechtsgesetz geändert werden müsse. Jetzt will Bundesrätin Metzler vom Bundesgerichtsentscheid profitieren und das Beschwerderecht am Volk vorbei schmuggeln. Frau Metzler fürchtet offensichtlich den Volksentscheid.
Die SVP-Fraktion hat daher einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen, per Antrag im Bürgerrechtsgesetz zu verankern, dass ein Beschwerderecht ausgeschlossen ist und es den Gemeinden überlassen sein soll, wie sie die Einbürgerungen vornehmen wollen. So können je nach Gemeinde Einbürgerungskommissionen, Gemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen über die Einbürgerungen befinden. Die SVP wird nicht zulassen, dass Volksrechte den Gerichten übertragen werden.
Ebenso wendet sich die SVP klar gegen eine Verkürzung der Fristen im Einbürgerungsverfahren wie auch gegen jegliche Automatismen (ius soli). Der Erteilung des Bürgerrechts muss ein demokratischer Entscheid zugrunde liegen.
Schaffhausen, 5. September 2003