Medienmitteilung

Schutzklausel – nichts als eine Beruhigungspille fürs Volk

Es reicht: Jedes Jahr wandern über 100’000 Personen in die Schweiz ein. Die allermeisten kommen aus der EU. Die Schweizerinnen und Schweizer haben definitiv die Nase voll. Sie wollen die Zuwanderung begrenzen. Dies wäre mit dem geplanten EU-Rahmenabkommen nicht möglich. Die EU-Turbos kommen wieder mit einem Trickli. Sie wollen der Bevölkerung den Unterwerfungsvertrag mit einer «Schutzklausel» schmackhaft machen. Heute schon gibt es eine «Ventilklausel». Sie greift fast nicht. Die neue «Schutzklausel» ist noch weniger wert.

Wohnungsnot, explodierende Mieten und Gesundheitskosten, verstopfte Strassen und Züge, steigende Kriminalität und sinkende Bildungsqualität an den Schulen – die masslose Zuwanderung sorgt in fast allen Bereichen für massive Probleme und horrende Kosten für die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie stellt unser Land auch vor zunehmend unlösbare politische Probleme. Die letzte Abstimmung über die Autobahn-Entlastungsprojekte ist nur ein Beispiel dafür.

Der geplante EU-Rahmenvertrag verschärft diese Probleme. Damit soll die Personenfreizügigkeit weiter ausgebaut werden. Konkret sollen EU-Bürger schon nach 5 Jahren statt wie bisher erst nach 10 Jahren das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten. Das heisst, sie können hierbleiben, selbst wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig werden. Und: Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag verlieren die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jede rechtliche Möglichkeit, die Zuwanderung gemäss Verfassung selber zu steuern.

Um den EU-Unterwerfungsvertrag an der Urne durchzubringen, wollen die EU-Turbos dem Volk eine Beruhigungspille namens «Schutzklausel» verabreichen. Dabei handelt es sich um einen Papiertiger: Die Schutzklausel bringt keine wesentlichen Verbesserungen gegenüber der bereits existierenden und völlig wirkungslosen «Ventilklausel».

Solche Klauseln der EU sind reine Augenwischerei. Dies macht das Beispiel Kroatien deutlich: 2022 galt für das Land die volle Personenfreizügigkeit. Aufgrund der starken Zuwanderung konnte der Bundesrat zwar die Ventilklausel aktivieren und Kontingente einführen. Weil sie jedoch auf maximal 2 Jahre begrenzt ist, gilt ab dem 1. Januar 2025 für Kroatien wieder die volle Personenfreizügigkeit. Für unser kleines Land bedeutet dies eine neue Zuwanderungsflut und Kosten in Milliardenhöhe.

Im schlimmsten Fall ist die «Schutzklausel» sogar schädlich. Denn sie droht, die «Ventilklausel» zu schwächen. Die Umsetzung der «Ventilklausel» liegt immerhin im Ermessen der Schweiz. Was ist, wenn die «Schutzklausel» bilateral gilt, also auch das Einverständnis oder die Interpretation der EU braucht? Dann hat die Schweiz das allerletzte Mittel aus der Hand gegeben.

Im Klartext: Die «Schutzklausel» ist nichts als Kosmetik. Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag sind wir gänzlich der EU-Zuwanderung ausgeliefert.

 
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