(SVP) Das volkswirtschaftliche Risiko der Grossbanken muss verringert werden. Dazu sind die Unternehmensstrukturen der UBS und CS per Gesetz entsprechend anzupassen. Der Bund hat de facto eine…
(SVP) Das volkswirtschaftliche Risiko der Grossbanken muss verringert werden. Dazu sind die Unternehmensstrukturen der UBS und CS per Gesetz entsprechend anzupassen. Der Bund hat de facto eine Staatsgarantie für diese Betriebe übernommen, daher hat er darauf hinzuwirken, dass die Salärstrukturen des obersten Managements dieser Unternehmen denjenigen von Regiebetrieben des Bundes oder der Nationalbank anzupassen sind. Für die Dauer der Staatsbeteiligung an der UBS, hat der Bund einen erfahrenen Bundesvertreter im Verwaltungsrat zu verlangen.
Die Weltfinanzkrise führte dazu, dass die Staaten zusammenbrechende Banken retten mussten, um ihre Volkswirtschaften zu retten. Dies verstösst folgenreich gegen die freie Marktwirtschaft, denn nicht lebensfähige Firmen müssen zugrunde gehen. Weil dies für die Grossbanken aber nicht möglich ist, da diese – in der Schweiz die UBS und die CS – eine Marktstellung erreicht haben, die einen Zusammenbruch nicht mehr zulassen ohne die ganze Volkswirtschaft mitzureissen (too big to fail). So musste bereits ein Rettungspaket durch die Notenbank und die Eidgenossenschaft zugunsten der UBS geschnürt werden. Unternehmen, die eine solche Bedeutung im Verhältnis zur gesamten Volkswirtschaft haben, darf es nicht geben. Die SVP fordert deshalb vordringlich, dass solche Klumpenrisiken verringert werden. Per Gesetz sind Unternehmensstrukturen vorzuschreiben, in denen verschiedene, voneinander unabhängige, selbständige Tochtergesellschaften die Bankaktivitäten im In- und Ausland wahrnehmen. Dies verlangt eine bereits am 3. Oktober 2008 eingereichte Motion der SVP.
Mit dem Rettungspaket für die UBS hat der Bund faktisch eine Staatsgarantie für die Grossbanken übernommen – ähnlich der Staatsgarantie der Kantone für ihre Kantonalbanken. Damit wird aber auch ein Aufsichts- und Kontrollrecht durch den Staat unumgänglich. Im weiteren hat diese Garantie bereits auch Folgen für den Salärbereich: Während die Privatwirtschaft, deren Unternehmen im Misserfolgsfall untergehen, namentlich für die Führungspersönlichkeiten ein stark erfolgs- und risikoabhängiges Arbeitsvertrags- und Entschädigungssystem kennt, ist dies im staatswirtschaftlichen System nicht mehr gerechtfertigt. Die Grossbanken ähneln damit der gewinnorientierten Regiebetrieben des Bundes (SBB, Post), der Swisscom (über 50% Beteiligung) oder aber der Schweizerischen Nationalbank. Darum fordert die SVP, dass der Bund darauf hinwirkt, dass für die Grossbanken, die vom Bund gerettet wurden oder gerettet werden müssten – de facto UBS und CS – für das oberste Management eine Salärstruktur analog dieser Bundesunternehmen einzuführen ist.
Falls der Bund in den kommenden Monaten eine 10%-ige Beteiligung an der UBS übernehmen wird, hat er für die Dauer der Beteiligung einen unabhängigen, wirtschaftlich erfahrenen Bundesvertreter zu verlangen, um gemäss seiner Aktienbeteiligung an der Gesamtverantwortung der Bank mitzuwirken. Einem Aktionär der mit einem 10% Paket hilft die Bank zu retten, wird dies wohl kaum ausgeschlagen werden.
Bern, 10. Februar 2009