Heute Donnerstag beginnt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit der Beratung der Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung. Der Umsetzungsvorschlag des Bundesrats widerspricht dem Verfassungsauftrag, wie ihn das Volk erteilt hat. Dieser enthält in Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz den Inländervorrang, jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung.
Die verfassungskonforme Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im Sinne der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung, die zu einer klaren Reduktion führt, hat für die SVP höchste Priorität. Deshalb haben die Kommissionsmitglieder der SVP zuhanden der Beratung 24 Anträge eingereicht, um den teilweise verfassungswidrigen Vorschlag des Bundesrats zu verbessern. Die Anträge orientieren sich am Umsetzungskonzept, welches die SVP bereits im Mai 2014 präsentierte.
Klarer Auftrag der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014 gilt ein neuer Verfassungsartikel 121a. Dieser verlangt:
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. (…)
Diese Verfassungsbestimmung ist die klare Vorgabe für die Umsetzungsgesetzgebung des Parlaments.
Kontingente mit Zielsetzung Reduktion der Zuwanderung
Die Verfassung verlangt jährliche Höchstzahlen und Kontingente, wie es bei der Zuwanderung von Personen aus sog. Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU) auch gilt. Der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates mit einem sogenannten «Schwellenwert», welcher bis zu einem vom Bundesrat festgelegten Wert weiterhin die Personenfreizügigkeit vorsieht, steht im Widerspruch zur Verfassung. Bei der Begrenzung der Grenzgänger soll den Kantonen eine möglichst hohe Flexibilität gegeben werden. Damit kann den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden.
Inländervorrang und keine Bevorzugung der EU
Der Inländervorrang, d.h. der Vorrang aller Personen, die bereits heute in der Schweiz arbeiten und leben bei der Stellensuche ist gerade angesichts der stark steigenden Erwerbslosenzahlen von grosser Wichtigkeit. Die schweizerische Arbeitskräfteerhebung im 1. Quartal 2016 zeigt auf, dass die Anzahl erwerbsloser Ausländer in der Schweiz nicht nur in relativen, sondern erstmals auch in absoluten Zahlen (128’000) über dem Anteil erwerbsloser Schweizer (121’000) liegt. Diesen Schutz braucht es gerade auch in Bezug auf die weniger gut qualifizierten sowie für die älteren Arbeitnehmer in unserem Land. Für die SVP ist es zudem wichtig, dass Missbräuche beim Zugang in die Sozialwerke verhindert werden und der Familiennachzug auf ein vertretbares Mass beschränkt wird.
Personenfreizügigkeit zunehmend in Frage gestellt
Die Übergangsbestimmungen zu Art. 121a BV verlangen die Neuverhandlung von völkerrechtlichen Verträgen, die der Verfassung widersprechen und eine Umsetzung bis zum 9. Februar 2017. Will die EU nicht verhandeln, muss die Schweiz den Verfassungsauftrag einseitig umsetzen. Die SVP wird alle Vorschläge, die in der Kommission zur Diskussion gestellt werden, daran messen, ob sie Wirkung im Ziel – eine markante Senkung der Zuwanderung – erreichen. Jeglichen Ausbau der flankierenden Massnahmen, die den liberalen Arbeitsmarkt weiter einschränken und Arbeitsplätze gefährden, lehnt die SVP strikte ab.