(SVP) Deutschland hat das Rechtshilfegesuch von Liechtenstein in Zusammenhang mit den gestohlenen Bankdaten abgelehnt und wird damit immer mehr zum Unrechtsstaat. Während die Schweiz unter Druck…
Deutschland hat das Rechtshilfegesuch von Liechtenstein in Zusammenhang mit den gestohlenen Bankdaten abgelehnt und wird damit immer mehr zum Unrechtsstaat. Während die Schweiz unter Druck gesetzt und die Aufhebung der doppelten Strafbarkeit gefordert wird, deckt die deutsche Regierung ihrerseits Kriminelle, welche eindeutig strafbare Handlungen begangen haben. Mit seinem führungs- und konzeptlosen Verhalten gefährdet der Bundesrat die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit auch in der Schweiz.
Das Fürstentum Liechtenstein hat in Deutschland Rechtshilfe in Bezug auf die deutsch-liechtensteinische Steueraffäre beantragt. Mit der Verweigerung dieses Gesuchs erschwert Deutschland die Fahndung nach dem Auslöser dieser Affäre massiv. Der mutmassliche Täter soll Bankdaten an den deutschen Bundesnachrichtendienst verkauft haben. Dadurch hätte er sich des Diebstahls und der Hehlerei schuldig gemacht. Offenbar werden diese Tatbestände in Deutschland nun nicht mehr verfolgt. Damit wird Deutschland zum Unrechtsstaat. Die deutsche Regierung hebelt die doppelte Strafbarkeit aus, indem sie sich auf das europäische Rechtshilfeübereinkommen beruft. Diese Vereinbarung besagt, dass Rechtshilfe verweigert werden kann, wenn durch die Erledigung des Gesuchs wesentliche Interessen des ersuchten Staates beeinträchtigt sein könnten.
Im Gegensatz zum Vorgehen Deutschlands – bei welchem sich der Nachrichtendienst auf illegalem Weg Beweismittel verschafft und danach auch noch die kriminellen Täter schützt – hat sich die Schweiz jeweils wortgenau an die internationalen Abkommen gehalten. Dennoch kuscht der Bundesrat nun vor dem inakzeptablen Druck, den die EU-Staaten, angeführt vom deutschen Finanzminister Steinbrück, und die USA aufgebaut haben. Die Schweiz gibt immer weiter nach und baut die Rechtshilfe in Steuerfragen sogar auf Tatbestände aus, die in unserem Land nicht strafbar sind. Währenddessen verhindert Deutschland eine effiziente Strafverfolgung für Straftaten, die keinesfalls als Bagatellen abgetan werden können.
Die SVP bekämpft gerade auch deshalb weiterhin vehement eine Anpassung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und fordert die konsequente Beachtung der doppelten Strafbarkeit. In der Sondersession will die Partei vom Bundesrat zudem Antworten auf Fragen bezüglich der Abwicklung der Rechtshilfegesuche zwischen der Schweiz und den EU-Staaten sowie eine Einschätzung über die EU-interne Funktion dieser Verfahren erhalten. Die Regierung muss aufzeigen, wie verhindert wird, dass in naher Zukunft auch Schweizer Bankkundendaten illegal in die Hände von Drittstaaten gelangen.
Bern, 25. März 2009