Medienmitteilung

Soft Law wie der UNO-Migrationspakt muss vors Parlament – erster Erfolg für die SVP

Die SVP forderte im Zusammenhang mit dem UNO-Migrationspakt, dass der Bundesrat dem Parlament künftig auch vordergründig unverbindliche internationale Verpflichtungen zur Genehmigung vorlegen muss. Dies mit Erfolg: Die vorberatende Kommission des Nationalrates unterstützt das Anliegen.

Im Herbst 2018 konnte die SVP im letzten Moment verhindern, dass der Bundesrat im Alleingang dem UNO-Migrationspakt zustimmte. Ein Ja zu dieser ideologisch verklärten, realitätsfremden internationalen Vereinbarung hätte weitreichende Konsequenzen für die Schweiz gehabt. Der Migrationspakt würde Migranten unzählige Rechte zugestehen und die Selbstbestimmung der Schweiz über ihre Ausländer- und Zuwanderungspolitik massiv beschneiden. Bei einer Zustimmung zu diesem Pakt würde dieser letztlich vorgeben, wie viele Wirtschaftsmigranten wir zu welchen Bedingungen aufnehmen müssten.

Hier ein paar Beispiele der weltfremden Forderungen des Migrationspaktes:

  • Die Voraussetzungen für Familiennachzug sollen massiv vereinfacht werden, etwa betreffend Einkommen, Sprachkenntnisse und Sozialhilfebezug.
  • Die Ausschaffungshaft wird in Frage gestellt und die diesbezügliche Rechtsberatung hat in Form von unabhängigen Gratisanwälten zu erfolgen.
  • Für Migranten, die ihr Heimatland aufgrund sich abzeichnender Umweltzerstörung und Auswirkungen des Klimawandels verlassen müssen, sollen humanitäre Visa und Umsiedlungsprogramme geschaffen werden.
  • Medien, inkl. Internetportale, sollen überwacht und beurteilt werden, ob sie ausgewogen über Migrationsthemen berichten. Ist dies nicht der Fall, wäre die staatliche Unterstützung verboten.

In der Schweiz machen Parlament und Volk die Gesetze – ohne Einmischung von aussen
Der Bundesrat rechtfertigte seinen Alleingang damit, dass es sich beim Migrationspakt um sogenanntes Soft Law – eine rechtlich nicht verbindliche Verpflichtung – handle. Dies ist rein theoretisch korrekt. Doch sieht der Migrationspakt die Überwachung der Einhaltung des Paktes vor, wie dies bei völkerrechtlichen Bestimmungen oftmals der Fall ist. Eine Nichterfüllung oder Missachtung wird öffentlich angeprangert und als Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben angesehen. In solchen Fällen ist die Schweiz faktisch gezwungen, ihre Gesetze und Verordnungen anzupassen.

Die SVP will deshalb, dass der Bundesrat dem Parlament auch rechtlich nicht verbindliche internationale Verpflichtungen zur Genehmigung unterbreiten muss. Diese Forderung hat nun auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates unterstützt. Damit ist eine wichtige erste Hürde genommen. Denn in unserem unabhängigen und direkt-demokratischen Land machen das Parlament und das Stimmvolk als oberster Souverän die Gesetze – und zwar selbstbestimmt und ohne Einmischung von aussen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden