Obwohl die Bevölkerung zu Versicherungsdetektiven klar ja gesagt hat, will Bundesrat Alain Berset das Gesetz durch die Hintertüre entschärfen. Die SVP fordert von Alain Berset die Umsetzung der Vorlage so wie sie am 25. November 2018 an der Urne angenommen wurde.
Aller linken Propaganda zum Trotz ist der Volkswille klar: Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben im November 2018 mit 64,7 Prozent dazu ja gesagt, dass die Sozialversicherungen im Kampf gegen Missbrauch wieder Detektive einsetzen dürfen.
Umso befremdlicher ist, dass SP-Sozialminister Alain Berset den Volksentscheid nun durch die Hintertüre kippen will: In der Umsetzungsverordnung hat er das Gesetz klammheimlich bis zur Wirkungslosigkeit abgeschwächt. Dies etwa indem der Einsatz von Detektiven mit unnötiger Bürokratie massiv erschwert oder faktisch verunmöglicht werden soll. Weil der Bundesrat eine Verordnung in eigener Kompetenz erlässt, kann sich das Parlament nicht mehr dazu äussern. Die parlamentarischen Kommissionen können lediglich Empfehlungen abgeben.
Stopp der linken Täterschutzphilosophie
Die SVP ist über das Vorgehen von Bundesrat Alain Berset entsetzt und fordert ihn entschieden dazu auf, die Vorlage genauso umzusetzen, wie sie an der Urne angenommen wurde. In der Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N) konnte die SVP zusammen mit den Vertretern der anderen bürgerlichen Parteien bereits erfolgreich durchsetzen, dass die Kommission dem Bundesrat empfiehlt, bei der Umsetzung auf behindernde bürokratische Vorgaben zu verzichten.
Heute ist der Ball bei der ständerätlichen Schwesterkommission. Auch hier drängt die SVP darauf, dass die Kommission die dem Volkswillen entsprechende Umsetzung der Versicherungsdetektivgesetzgebung einfordert. Alain Berset muss den Volksauftrag umsetzen, damit die in der Justiz bereits virulente linke Täterschutzphilosophie nicht noch weiter in die Sozialwerke hineingetragen wird. Denn dies untergräbt den Solidaritätsgedanken und schadet letztlich den ehrlichen Versicherten.