Die SVP ist angesichts der massiven, aggressiven und verleumderischen Gegnerschaft nicht überrascht über das klare NEIN zur Selbstbestimmungs-Initiative. Hingegen brachte der Abstimmungskampf eine zu begrüssende und bis heute unterdrückte Debatte über das Verhältnis von Schweizer Recht zum internationalen Recht und die Bedeutung der direkten Demokratie. Die Gegner wichen in der Schlussphase auf die unhaltbare Behauptung aus, in der Schweiz habe sich bezüglich des Vorranges des Schweizer Rechts nichts geändert. Das Volk schenkte damit den Behauptungen der Gegner Vertrauen, dass die Bundesgerichtsentscheide von 2012 und 2015 keine Grundsatzentscheide waren. Es wird sich zeigen, ob dieses Vertrauen eingelöst werden kann. Die SVP wird darüber wachen.
Der Kampf für die schweizerische Selbstbestimmung wird die SVP weiterführen. Als erstes verlangt sie, dass die Schweiz dem Uno-Migrationspakt nicht beitreten wird. Sie zählt auf die vollmundigen Versprechen der Vertreter der anderen bürgerlichen Parteien, dass dem Parlament wenigstens eine referendumsfähige Vorlage vorgelegt wird, damit das Schweizer Stimmvolk über einen solchen weitgehenden Pakt befinden kann.
Zweitens lehnt die SVP eine einseitige Unterwerfung unter EU-Institutionen mit dem Ziel einer institutionellen Anbindung der Schweiz an den EU-Apparat mit dynamischer EU-Rechtsübernahme und letztlich der Unterstellung der Schweiz unter den EU-Gerichtshof ab. Eine dynamische Übernahme von EU-Recht wäre eine weitere massive Aushöhlung unserer direkten Demokratie. Auch das Leisten von sog. Kohäsionszahlungen lehnt die SVP ab.
Erfreut nimmt die SVP zur Kenntnis, dass das Schweizer Stimmvolk den linken Helfern des Sozialhilfemissbrauchs mit der deutlichen Annahme der Gesetzgebung für den Einsatz von Versicherungsdetektiven einen klaren Riegel geschoben hat.