Dass die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens da und dort an Objektivität zu wünschen übrig lässt, wurde von der SVP schon verschiedentlich kritisiert. Dass die staatliche Fernsehanstalt…
(SVP) Dass die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens da und dort an Objektivität zu wünschen übrig lässt, wurde von der SVP schon verschiedentlich kritisiert. Dass die staatliche Fernsehanstalt immer enger mit dem Ringier-Konzern zusammenspannt, muss zu denken geben. In seinem neusten „Newsletter“ teilt sich der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, Ueli Haldimann, wieder einmal ausführlich mit.
Laut Ansicht des Chefredaktors des Schweizer Fernsehens ist die Fax-Affäre ein „toller Stoff fürs Januarloch“. Diese Geschichte habe dem SonntagsBlick „Beachtung und Zitierungen rund um die Welt“ gegeben. „Chapeau!“, so die Aussage von Ueli Haldimann: Dem SonntagsBlick sei es gelungen, „eine schöne Sau durchs Dorf zu treiben“. Das Wohl der Eidgenossenschaft sei wegen des Vorgehens des SonntagsBlicks nicht in Gefahr, von Landesverrat könne keine Rede sein. Schliesslich sei der SonntagsBlick auch „nicht Teil der geistigen Landesverteidigung“.
Nun laufe, so Haldimann weiter, „alles wie nach Schema“. Seines Erachtens werden die entsprechenden Untersuchungen aber „in einem Jahr, wenn Gras nachgewachsen ist, ergebnislos eingestellt“.
Schliesslich bekam auch noch der Gesinnungsfreund und Bundesratssprecher Oswald Sigg seine Blumen, da er gegenüber der Sendung „10vor10″ all jene Fragen beantwortet hatte, zu welchen Bundesrat Blocher mit Verweis auf das als „geheim“ qualifizierte Papier keine Stellung nahm.
Kurzum: Der Chefredaktor des staatlichen Farbfernsehens findet es völlig in Ordnung, dass die SonntagsBlick-Redaktion wissentlich einen Straftatbestand begangen hat. Von einer „SoBli-Affäre“ zu sprechen sei „Blödsinn“. Es sei ein „journalistischer Ur-Reflex“, solche Dokumente zu publizieren.
Nimmt ein derartig geschwätziger Chefredaktor seine Aufgabe wirklich ernst? Die SVP meint, dass hier ein personeller Wechsel überfällig wäre. Und dass für derartiges Schaffen Zwangsgebühren erhoben werden, ist schlicht und einfach eine Frechheit.
Bern, 16. Januar 2006