Medienmitteilung

Ständerat verschleppt Umsetzung der Ausschaffungsinitiative weiter

Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession endlich einen Schritt in Richtung Umsetzung der von Volk und Ständen im Jahr 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative gemacht hat, verschleppt nun der Ständerat die Respektierung des Volkswillens erneut.

Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession endlich einen Schritt in Richtung Umsetzung der von Volk und Ständen im Jahr 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative gemacht hat, verschleppt nun der Ständerat die Respektierung des Volkswillens erneut. Nach kurzer Sitzung hat die zuständige Kommission die Behandlung des Geschäfts gestern abgebrochen. Ein Entscheid in der Sommersession – wie dies gemäss Sessionsprogramm vorgesehen war – wird damit verunmöglicht, die im Nationalrat gefundene Lösung wieder in Frage gestellt. Das politische Trauerspiel setzt sich fort. Für die SVP ist klar: Weigert sich die Politik, den Volkswillen umzusetzen, wird das nun erneut hingehaltene Volk das Heft selber in die Hand nehmen. Mit der Durchsetzungsinitiative gibt es bereits das nötige Instrument dazu.

In der vergangenen Fühjahrssession hat sich der Nationalrat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesstufe auf den Wortlaut der „Durchsetzungsinitiative" der SVP gestützt und damit einen effektiven Lösungsweg aufgezeigt. Die SVP hat klar betont, dass sie keine Lösung akzeptieren wird, welche die Variante des Nationalrates weiter abschwächt. Die SVP wird auf jeden Fall solange an der Durchsetzungsinitiative festhalten, bis auch das Parlament Farbe bekennt und zeigt, dass es den Volkswillen respektiert. Der Ständerat stellt dies nun wieder in Frage und verschleppt die Arbeiten erneut. Eine Taktik, welche auch die zuständige Bundesrätin seit über drei Jahren verfolgt. Kriminelle Ausländer können damit weiterhin nicht konsequent in ihre Heimat ausgeschafft werden. Spätestens die Durchsetzungsinitiative wird diesen unhaltbaren Zustand ändern.

Das Konzept der Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung krimineller Ausländer in ihre Heimatländer bei klar definierten Delikten gemäss Strafgesetzbuch:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei notorischen, d.h. nicht belehrbaren Tätern, die wiederholt straffällig werden bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung etc.).
 
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