Die Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) hat heute entscheiden, dass sie beantragt die Immunität von Nationalrat Toni Brunner nicht aufzuheben. Im Gegensatz zum Nationalrat misst der Ständerat…
Die Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) hat heute entscheiden, dass sie beantragt die Immunität von Nationalrat Toni Brunner nicht aufzuheben. Im Gegensatz zum Nationalrat misst der Ständerat der parlamentarischen Immunität eine andere rechtliche Bedeutung bei. Der SVP-Parteipräsident nimmt den Entscheid erfreut zur Kenntnis.
Herr Nationalrat Toni Brunner hat mit Befriedigung vom Entscheid der Rechtskommission des Ständerates Kenntnis genommen. Die ständerätliche Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, dem Plenum zu beantragen, die Immunität von Nationalrat Brunner betreffend Amtsgeheimnisverletzung nicht aufzuheben.
SVP-Parteipräsident Brunner sieht darin eine Bestätigung, dass der Ständerat der parlamentarischen Immunität eine andere rechtliche Bedeutung beimisst als der Nationalrat, wo die Diskussionen um die Aufhebung von parteipolitisch gefärbten Voten dominiert waren. Nationalrat Brunner ist nach wie vor überzeugt, dass er als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission GPK in der fraglichen Untersuchung gegen keine Pflichten verstossen hat. Ebenso ist er überzeugt, dass die (relative) Immunität ein parlamentarisches Grundrecht darstellt und er zählt darauf, dass sich das Plenum des Ständerates dieser Auffassung anschliesst.
Bern, 24. November 2008