Der Ständerat hat heute auf Antrag seiner Rechtskommission entschieden, dass die Immunität von Nationalrat Toni Brunner nicht aufzuheben sei. Im Gegensatz zum Nationalrat misst der Ständerat…
(SVP) Der Ständerat hat heute auf Antrag seiner Rechtskommission entschieden, dass die Immunität von Nationalrat Toni Brunner nicht aufzuheben sei. Im Gegensatz zum Nationalrat misst der Ständerat der parlamentarischen Immunität ganz offensichtlich eine andere rechtliche Bedeutung bei. Die SVP nimmt vom Entscheid mit Befriedigung Kenntnis.
Die SVP und ihr Präsident, Nationalrat Toni Brunner, haben vom Entscheid des Ständerates Kenntnis genommen, auf eine Aufhebung der Immunität zu verzichten. Wie schon ihre vorberatende Rechtskommission hat die kleine Kammer der parlamentarischen Immunität die hohe Bedeutung zugemessen, die ihr gemäss Parlamentsgesetz auch zusteht.
SVP-Parteipräsident Brunner sieht darin eine Bestätigung, dass der Ständerat der parlamentarischen Immunität eine andere rechtliche Bedeutung beimisst als der Nationalrat, wo die Diskussionen um die Aufhebung von parteipolitisch gefärbten Voten dominiert waren. Nationalrat Brunner ist nach wie vor überzeugt, dass er als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission GPK in der fraglichen Untersuchung gegen keine Pflichten verstossen hat. Ebenso ist er überzeugt, dass die (relative) Immunität ein parlamentarisches Grundrecht darstellt und er zählt darauf, dass sich nun auch der Nationalrat dieser Auffassung anschliesst.
Bern, 10. Dezember 2008