Mit dem heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Mediengesetz würde künftig auch der Internetbereich reguliert und es könnten Subventionen an weitere Medienanbieter gesprochen werden. Die SVP lehnt diese Verstaatlichungstendenzen im Medienbereich dezidiert ab. Staatliche Medienförderung ist falsch: Sie schafft Fehlanreize und gefährliche Abhängigkeiten. Der Bund hat hierfür auch keine verfassungsmässige Kompetenz. Der Bundesrat greift mit dem Mediengesetz in die Freiheit des Internets ein. Online-Medienangebote mit vielen audiovisuellen Beiträgen sollen finanziell unterstützt werden, textlastige Medienangebote sollen leer ausgehen. Die Vorlage ist ebenso unausgegoren wie unnötig.
Statt den Service-public-Auftrag endlich zu klären, soll er mit dem Mediengesetz auch auf den Online-Bereich ausgedehnt werden. Online-Medien – und damit auch alle Verlagshäuser – sollen sich um Leistungsaufträge bewerben können. Damit würde faktisch eine Regulierung der Printmedien durch die Hintertüre erreicht. Dafür hat der Bund nach bisheriger einhelliger Auffassung keine verfassungsmässige Kompetenz.
Gerade im Online-Bereich gibt es bereits unzählige Medienangebote und eine riesige Vielfalt. Vor allem auch ausserhalb der bekannten Verlagshäuser sind viele Anbieter tätig. Diese kleinen Player sind oft rentabel und sehr innovativ. Hier spielt der Markt. Und dennoch will der Bund ausgewählte Projekte fördern. Das riecht nach gesuchter Einflussnahme, Bevorzugung genehmer Online-Angebote und Benachteiligung der Unliebsamen. Bereits vorhandene Anbieter sollen durch staatlich finanzierte Anbieter konkurrenziert werden. Ein Unding.
Medienvielfalt und Medienfreiheit setzen finanzielle Unabhängigkeit vom Staat voraus. Das Mediengesetz bewirkt das genaue Gegenteil. Deshalb wird die SVP diese Vernehmlassungsvorlage ablehnen und eigene Vorschläge einbringen, welche die unternehmerische Freiheit stärken und weiterhin die Angebotsvielfalt gewährleisten.