Medienmitteilung

SVP fordert Massnahmen gegen ungebremsten Zustrom ausländischer Studenten zum Erhalt der Qualität

Die SVP-Fraktion hat heute eine dringliche Interpellation beschlossen, die den Zustrom ausländischer Studenten in die Schweiz thematisiert. Die Zahl der Studierenden aus dem Ausland hat sich…

Die SVP-Fraktion hat heute eine dringliche Interpellation beschlossen, die den Zustrom ausländischer Studenten in die Schweiz thematisiert. Die Zahl der Studierenden aus dem Ausland hat sich zwischen 2000 und 2009 verdoppelt. Die SVP weist dabei insbesondere darauf hin, dass die Schweiz keine besonderen Anforderungen für Master-Studiengänge verlangt und somit zahlreiche Studenten mit Bachelor-Abschlüssen, die in ausländischen Universitäten nicht zugelassen werden, in die Schweiz strömen. Dies bringt die Universitäten an logistische und personelle Grenzen. Deshalb ist die Einführung von Aufnahmeprüfungen oder Kontingenten für ausländische Studierende zu prüfen. Zudem ist eine höhere Beteiligung der ausländischen Studierenden an den Ausbildungskosten anzustreben. Ziel muss es sein, die Qualität der Schweizer Hochschulen zu erhalten.

Weiter hat sich die SVP-Fraktion mit der 6. Revision der Invalidenversicherung befasst. Sie ist für die SVP ein Schritt in die richtige Richtung. Der Vorlage kann indes nur zugestimmt werden, wenn keine Aufweichung und Verschlechterung durch die Annahme unnötiger und unrealistischer Anträge von linker Seite erfolgt. Eine Sanierung der IV über strukturelle Massnahmen ist zwingend. Für die SVP braucht es jedoch weitere Massnahmen, um die gesetzten Sanierungsziele zu erreichen. Eine Verpflichtung für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, zwingend 1 Prozent der Stellen an IV-Bezüger zu vergeben, lehnt die SVP ab. Dieser Zwang ist kontraproduktiv, da er Unternehmen ungleich behandelt und damit nicht die gewünschten Effekte erzielt. Eine Ausdehnung des bundesrätlichen Antrags zur Assistenz mit Kostenfolge für die IV wird abgelehnt.

Die SVP fordert zudem, dass Bundesräte nach ihrem Rücktritt eine Karenzfrist von vier Jahren berücksichtigen müssen, bevor sie bezahlte Mandate in Fremdfirmen übernehmen dürfen. Besonders störend ist die Übernahme solcher Mandate, wenn sie im direkten Wirkungsbereich der bisherigen Tätigkeit liegen. Die Übernahme eines Verwaltungsratsmandats von alt Bundesrat Leuenberger in einem Unternehmen, das Staatsaufträge im Infrastrukturbereich erfüllt, hat die Problematik deutlich aufgezeigt. Nur mit einer Beschränkung können Abhängigkeiten und Verflechtungen verhindert werden. Entsprechende Vorstösse wurden von Mitgliedern der SVP-Fraktion eingereicht.

 
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