Gegenstand der heutigen Besprechung zwischen der SVP-Parteileitung und den Präsidenten der Kantonsratsfraktionen ist ein weiteres Vorstosspaket zur Asyl- und Ausländerpolitik. Dieses soll in den…
(SVP) Gegenstand der heutigen Besprechung zwischen der SVP-Parteileitung und den Präsidenten der Kantonsratsfraktionen ist ein weiteres Vorstosspaket zur Asyl- und Ausländerpolitik. Dieses soll in den Kantonsparlamenten eingereicht werden. Die geforderten Massnahmen betreffen insbesondere die Jugendgewalt in und um Schulen, die Sonderwünsche im Schulunterricht aus religiösen Gründen, schulische Sondermassnahmen sowie die Sozialhilfeabhängigkeit von Ausländern.
Die aus dem am Montag präsentierten Positionspapier der SVP zur Asyl- und Ausländerpolitik abzuleitenden Forderungen für die Kantons- und Gemeindeebene werden heute Thema an der Sitzung der Parteispitze mit den Präsidenten der Kantonsratsfraktionen sein. Nachdem auf eidgenössischer Ebene bereits Vorstösse aus dem Positionspapier eingereicht wurden, sollen nun auch in den Kantonen die notwendigen Forderungen gestellt werden.
Gerade die Kantone und Gemeinden sind besonders von den negativen Auswirkungen der wachsenden Zuwanderung aus fernen Kulturen betroffen. In fast allen Lebensbereichen sind diese zu spüren (Schule, Arbeit, Gesellschaft, Familie, Religion und Sicherheit) und schlagen auch in den Finanzen schwer zu Buche. Deshalb gilt es jetzt endlich die Schrauben anzuziehen, wenn die gesellschaftlichen und finanziellen Kosten nicht aus dem Ruder laufen sollen.
Sowohl in Bezug auf die Schulen, wie auch in Bezug auf den Sozialmissbrauch, sind die Kantone besonders gefordert. Hier können Regelungen auf eidgenössischer Ebene nichts bewirken. Die Behörden vor Ort müssen eingreifen und dafür sorgen, dass die Gewalt an den Schulen eingedämmt wird, nötigenfalls mit polizeilichen Mitteln. In der Schule muss für Drogen, Alkohol und Gewalt Nulltoleranz herrschen. Gewalttätige Jugendliche sind konsequent in gesonderten Einrichtungen unterzubringen und zu unterrichten. Zudem ist der Grundsatz zu verankern, dass an öffentlichen Schulen keine Sonderwünsche berücksichtigt werden können. Wer solche hat, soll sein Kind in eine Privatschule platzieren und diese selber bezahlen. Die Behörden müssen aber auch dafür sorgen, dass der Sozialmissbrauch von Ausländern gemeldet wird und zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsgenehmigung führt.
Bern, 23. März 2006