Der Bundesrat hat heute beschlossen, den EU-Oststaaten ohne Gegenleistung der EU eine weitere Kohäsionsmilliarde bzw. sogar 1,3 Milliarden zu überweisen. Die SVP fordert eine referendumsfähige Gesetzesvorlage, damit das Volk über diese unnötige weitere Auslandszahlung abstimmen kann.
Es waren markige Worte der damaligen Bundespräsidentin Doris Leuthard, mit denen sie am 21. Dezember 2017 den Entscheid der EU, die Anerkennung der Schweizer Börse aus rein politischen Gründen nicht unbefristet zu gewähren, kommentierte. Sie äusserte Zweifel an der Rechtmässigkeit des EU-Entscheides, die Anerkennung der Börsenäquivalenz auf ein Jahr zu befristen. Der Bundesrat wolle daher den «diskriminierenden Beschlüssen der EU Massnahmen entgegensetzen». Von einer Abschaffung der Stempelabgabe war die Rede, von einer Neubeurteilung des Erweiterungsbeitrages an die EU-Oststaaten, besser bekannt als Kohäsionsmilliarde. Heute scheint der Bundesrat selbst erschrocken zu sein über die entschlossene Haltung, die er noch vor wenigen Monaten an den Tag gelegt hatte. Anders lässt es sich nicht erklären, dass er heute die Kohäsionsmilliarde ohne Gegenleistung der EU in die Vernehmlassung gibt.
Generell gilt festzuhalten, dass solche Marktzugangsprämien aus handelstheoretischer und -rechtlicher Sicht ein Unding sind. Weder bei bilateraler, regionaler noch weltweiter Handelsabkommen (WTO) ist es üblich, dass das Land mit dem kleineren Marktpotential demjenigen mit dem grösseren Absatzmarkt sog. Ausgleichzahlungen entrichtet. Auch aus diesem Grund lehnt die SVP diese Kohäsionszahlung ab.
Der Schweizer Steuerzahler soll sich im Vorfeld der geforderten Volksabstimmung selber ein Bild machen können, welche Projekte er mit der letzten Kohäsionsmilliarde finanziert hat. Hier einige Beispiele:
Zusätzlich zur Kohäsionsmilliarde von 1,1 Milliarden Franken, die er gestützt auf das Osthilfegesetz bezahlen will, plant der Bundesrat, der EU 200 Millionen Franken im Bereich Migration zu überweisen. Dabei stützt er sich auf das Asylgesetz. Dies ist eine Vermischung von sachfremden Zielen in Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie und verlangt nach einer neuen gesetzlichen Grundlage.
Die SVP fordert den Bundesrat und die anderen Parteien auf, dem Volk einen referendumsfähigen Beschluss vorzulegen, damit die Schweizerinnen und Schweizer über diese unsinnigen 1,3 Milliarden Kohäsionszahlungen an die EU abstimmen können. Dies fordert auch Parteipräsident Albert Rösti in seiner Motion vom 15. März 2018.