An den Fraktionssitzungen während der Sommersession 2016 der Eidgenössischen Räte hat sich die SVP vertieft mit den Problemen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auseinandergesetzt und einstimmig die Einreichung verschiedener Fraktionsvorstösse beschlossen, um u.a. die Vertretungsrechte der Familienangehörigen gegenüber der Kindes- und Erwachsenenbehörde (KESB) zu stärken.
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und löste das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht ab. Die Folge ist, dass die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden aufgehoben wurden und die Kantone daraufhin regional organisierte Fachbehörden errichteten.
Die ursprüngliche Idee dabei war, die bisherige Vormundschaftsbehörde durch eine Fachbehörde zu ersetzen und dabei hilfsbedürftige Personen intensiver zu unterstützen und die Familie mehr einzubeziehen. Mit der Einführung des neuen Rechts vermehrten sich aber schlagartig die Klagen von Betroffenen und deren Angehörigen, die KESB schiesse über das Ziel hinaus, habe jegliches Augenmass verloren und nehme den Willen der Betroffenen und die Anliegen der Familie nicht ernst. Mit ersten Vorstössen will die SVP nun Gegensteuer geben und fordert:
Die Parteileitung hat zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt unter der Leitung von Nationalrätin Nadja Pieren, Verantwortliche in der Parteileitung für Familien- und Gesellschaftspolitik, um ein Positionspapier zu erarbeiten. Es gilt den unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre und Selbstbestimmung der betroffenen Personen und Familien durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einzudämmen und damit die Familien und die Eigenverantwortung zu stärken.