Die SVP-Fraktion hat sich zu Beginn der zweiten Sessionswoche der Eidgenössischen Räte zu einer vorbereitenden Sitzung getroffen.
Die SVP-Fraktion hat sich zu Beginn der zweiten Sessionswoche der Eidgenössischen Räte zu einer vorbereitenden Sitzung getroffen. Sie hat die Situation bezüglich Bürgerrechtsgesetz erörtert. Sollte sich in den verbleibenden Beratungen eine Mindestaufenthaltsdauer von nur 8 Jahren für den Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts durchsetzen, empfiehlt die Fraktion der Parteileitung das Ergreifen des Referendums. Die Fraktion stellt sich zudem gegen übertriebene und unnötige Verschärfungen im Bereich der Geldwäscherei aufgrund von internationalen Empfehlungen. Ebenso wird eine Weiterentwicklung des sogenannten Dublin-Besitzstandes im Asylbereich abgelehnt, da damit der Vollzug massiv behindert wird.
Beim Bürgerrechtsgesetz bekräftigt die SVP-Fraktion ihre konsequente Linie. Sollte sich in der Differenzbereinigung eine Senkung der Mindestaufenthaltsdauer für den Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts von heute 12 auf 8 Jahre durchsetzen, wird die Fraktion das Geschäft ablehnen und empfiehlt der Partei das Ergreifen des Referendums, falls die Vorlage dennoch eine Parlamentsmehrheit finden sollte. Setzt sich eine Mindestaufenthaltsdauer von 10 Jahren durch, wird die Fraktion eine Gesamtbeurteilung auch bezüglich der anderen verbleibenden Differenzen vornehmen und darauf basierend entscheiden, wie sie sich bei den abschliessenden Abstimmungen verhält.
Bei der Umsetzung der sogenannten GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei schiesst der Bundesrat massiv über das Ziel hinaus und geht noch weiter als international gefordert. Mit dieser Vorlage werden grundlegende Rechtsgüter wie die Eigentumsfreiheit in Frage gestellt. Die SVP-Fraktion spricht sich klar gegen eine Beschränkung des Bargeldverkehrs und weitere übertriebene Regulierungen im Bereich des Aktienrechts, des Strafrechts und der Definition politisch exponierter Personen aus. Sie beantragt deshalb nicht auf die Vorlage einzutreten. Für eine allfällige Detailberatung wurden zahlreiche Änderungsanträge beschlossen.
Die erneute Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens (Übernahme Dublin III-Verordnung) darf nach Meinung der SVP-Fraktion nicht hingenommen werden. Durch die neuen Bestimmungen wird das Asylrecht gelockert und der Asylmissbrauch belohnt. So wird die Möglichkeit der Ausschaffungshaft massiv verkürzt. Durch die deutliche Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation, die Abschaffung der für den Vollzug essentiellen Spezialausschaffungshaft und die Verkürzung der Haftfristen werden wohl deutlich weniger Dublin-Fälle überstellt werden können. Das Abkommen wird damit immer mehr zur Farce und die dem Volk vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin gemachten Versprechen können noch weniger eingehalten werden als dies heute bereits der Fall ist. Die Übernahme der neuen Dublin-Bestimmungen zeigt auch die immense Problematik einer dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz liefert sich auf diese Weise der EU-Gesetzgebung aus und kann keine für das Land optimale Lösung mehr eigenständig festlegen.