Die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen ist im Fernmeldegesetz geregelt und mittels Konzession garantiert. Mit der Versorgungssicherheit kann die hohe…
(SVP) Die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen ist im Fernmeldegesetz geregelt und mittels Konzession garantiert. Mit der Versorgungssicherheit kann die hohe Bundesbeteiligung an der Swisscom nicht mehr begründet werden. Hingegen entsteht für den Bund dadurch ein enormes Haftungsrisiko. Die SVP unterstützt deshalb die Absicht des Bundesrates, die Swisscom als Unternehmen zu verselbständigen.
Aus der Swisscom darf kein zweiter Fall „Swissair/Swiss“ werden, der die Steuerzahler Milliarden Franken kostet. Deshalb ist der richtige Moment für den Bund gekommen, sich vom Aktienpaket und von den Haftungsrisiken zu trennen. Risiken, die durch die angestrebten (und teils bereits misslungenen) Auslandengagements der Swisscom massiv gestiegen sind. Die Verselbständigung der Swisscom bringt dem Bund die gewünschte Verminderung dieser Risiken und der Swisscom AG die notwendige unternehmerische Freiheit, um auf dem Telekommunikationsmarkt erfolgreich zu agieren.
Die SVP lehnt den Aktienverkauf begleitende flankierende Massnahmen ab. Diese sind unnötig. Die Grundversorgung in allen Regionen ist durch das Fernmeldegesetz und entsprechende Konzessionen geregelt. Unter den verschiedenen Anbietern herrscht zudem eine rege Nachfrage danach, wer die Grundversorgung in der Schweiz erbringen darf. Auf die Grundversorgung und auch auf das Fernmeldegesetz hat der Verkauf der Swisscom-Aktien keine Auswirkungen.
Die SVP fordert den Bundesrat auf, die Vorlage so schnell wie möglich dem Parlament zu unterbreiten und damit die Möglichkeit zu schaffen, das Unternehmen zu verselbständigen und dem Volk sein Vermögen zurückzuzahlen. Die SVP hat eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt und wird demnächst konkrete Vorschläge unterbreiten, wie diese Rückzahlung erfolgen könnte. Ziel muss sein, dass möglichst alle Bevölkerungsschichten gleichmässig von der Rückführung des Volksvermögens profitieren.
>> zur Vernehmlassungsantwort der SVP
Bern, 6. März 2006