Die SVP verurteilt die Verknüpfung der beiden Vorlagen in Sachen Personenfreizügigkeit scharf, die zur Entmündigung des Volkes führt. Solche Taschenspielertricks zwingen die SVP, gegen eine…
(SVP) Die SVP verurteilt die Verknüpfung der beiden Vorlagen in Sachen Personenfreizügigkeit scharf, die zur Entmündigung des Volkes führt. Solche Taschenspielertricks zwingen die SVP, gegen eine Gesamtvorlage das Referendum zu ergreifen. Die SVP fordert weiter die Sistierung der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien, bis die EU eine unwiderrufliche, verbindliche und schriftliche Erklärung über die Steuersouveränität der Schweiz abgibt.
Den anstehenden Entscheiden zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU kommt eine grosse Bedeutung zu. Der Bundesrat hat die beiden Vorlagen – also die Weiterführung des bisherigen Abkommens sowie dessen Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien – aus guten Gründen in zwei separaten Bundesbeschlüssen verabschiedet.
Es geht um zwei grundsätzlich unterschiedliche Aspekte der Personenfreizügigkeit, die separat und differenziert zu betrachten sind. Eine Verknüpfung der beiden Vorlagen, wie sie die vorberatende Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-SR) auf Druck der Linken beschlossen hat, lehnt die SVP entschieden ab. Das Vorgehen der APK entspringt einer durchsichtigen Abstimmungstaktik und verletzt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Einheit der Materie. Es handelt sich dabei um eine undemokratische Machenschaft, welche die Stimmbürger nicht ernst nimmt und entmündigt, weil sie keine Möglichkeit mehr haben, sich differenziert zu diesen Vorlagen zu äussern. Dieser billige Taschenspielertrick zwingt die SVP, ein allfälliges Gesamtpaket der Personenfreizügigkeitsabkommen abzulehnen und dagegen auch das Referendum zu ergreifen. Werden die beiden Vorlagen getrennt, wird die SVP die Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien ablehnen und die Weiterführung für die bisherigen Länder mehrheitlich unterstützen.
Weiter kämpft die SVP gegen die bedingungslose Annahme der Ausdehnung dieses Abkommens auf Rumänien und Bulgarien. Es handelt sich dabei um eine Forderung der EU, die vorab in deren eigenem Interesse liegt. Da die Schweiz durch diesen Vertrag kaum einen direkten Nutzen erzielen wird, muss er mit der verbindlichen, schriftlichen und undwiderruflichen Anerkennung der schweizerischen Steuersouveränität durch die EU verknüpft werden.
Schliesslich lehnt die SVP die Ausweitung der flankierenden Massnahmen ab, wie sie von der APK-S im Bereich der Aus- und Weiterbildung gefordert wird.
Zürich, 19. April 2008