Medienmitteilung

SVP International für Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes

Der Vorstand der Auslandschweizer-Sektion SVP International hat sich einstimmig gegen den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen ausgesprochen. Eine Verfassungsbestimmung muss einfach…

Die SVP International hat für die Abstimmungen vom 7. März 2010 folgende Parolen gefasst:

NEIN zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

NEIN zur Tieranwalt-Initiative

JA zur Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes

Der Vorstand der Auslandschweizer-Sektion SVP International hat sich einstimmig gegen den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen ausgesprochen. Eine Verfassungsbestimmung muss einfach, klar und verständlich sein. Dies ist im Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen nicht der Fall. Darüber hinaus muss festgehalten werden, dass es in den betroffenen Forschungsbereichen keinerlei Missstände in der Schweiz gibt und es daher keinen Grund gibt, nun eine Verfassungsnorm zu schaffen, welche lediglich zu Einschränkungen in Wissenschaft und Forschung führen wird.

Die Tieranwalt-Initiative wird ebenfalls einstimmig vom Vorstand der SVP International abgelehnt. Gerade auch im Vergleich mit dem Ausland zeigt sich, dass die Schweiz über ein vorbildliches Tierschutzniveau verfügt und seit einem Jahr eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit hat. Die sinnlose Einführung von Tierschutzanwälten in der Verfassung würde lediglich zu höheren Kosten und unnötigen Verfahren führen.

Weiter spricht sich der Vorstand der SVP International mit nur einer Gegenstimme für die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes aus. Aufgrund der höheren Lebenserwartung bei gleichbleibenden Einzahlungsjahren entstehen zwangsläufig Löcher in den Pensionskassen. Die Folgen, welche eine Nichtanpassung mit sich bringen würde, würden alle Schweizer treffen, auch jene, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten und auf ihre Pensionskasse angewiesen sind.

 
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