Medienmitteilung

SVP reicht Strafanzeige gegen Versände für die Begrenzungsinitiative über die deutsche Post ein

In den letzten Tagen haben unzählige Menschen in der Schweiz persönlich adressierte Werbung für die Begrenzungsinitiative erhalten. Die SVP Schweiz geht davon aus, dass es sich um eine Aktion der politischen Gegner handelt mit der klaren Absicht, der Begrenzungsinitiative zu schaden. Daher hat die SVP Schweiz heute bei der Kantonspolizei Bern Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Ein Briefversand hat dieser Tage unzählige Menschen in der Schweiz massiv verärgert. Dies auch deshalb, weil der persönlich adressierte Brief sogar an seit Jahren verstorbene Personen adressiert war. Inhalt des Couverts war ein Blatt Papier mit dem Logo der Ja-Kampagne für die Begrenzungsinitiative. Versandt wurde der Brief über die Deutsche Post.

Die SVP Schweiz und die Kampagnenleitung der Begrenzungsinitiative distanzieren sich in aller Form von diesem Schreiben. Das Schreiben stammt nicht von der SVP. Vielmehr ist die SVP davon überzeugt, dass politische Gegner Absender des Schreibens sind. Dies mit dem Ziel, die SVP unglaubwürdig zu machen und der Begrenzungsinitiative zu schaden.

SVP verurteilt das Vorgehen der Absender aufs Schärfste

Die SVP verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste und versteht die Verärgerung und die Betroffenheit der Empfänger. Deshalb haben die Nationalräte Marcel Dettling und Esther Friedli heute im Namen der Kampagnenleitung bei der Kantonspolizei Bern eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rufschädigung eingereicht.

Der Inhalt des Briefes entspricht keiner Drucksache der offiziellen Kampagne der SVP (ausser dem Logo, aber das ist überall erhältlich). Die SVP macht auf keinen Fall einen Versand über die Deutsche Post, sondern berücksichtigt wenn immer möglich Schweizer Unternehmen, so auch die Schweizerische Post. Zudem distanziert sich die SVP in aller Form davon, dass das Schreiben auch verstorbenen Personen zugestellt wurde.

Von Seiten der nationalen Kampagnenleitung zur Begrenzungsinitiative gibt es zwei Arten von Versänden – jeweils nicht persönlich adressiert:

  • Das Extrablatt, welche in alle Haushaltungen in der Schweiz Ende August versendet wurde. Dies wurde über die Schweizerische Post versendet.
  • Über flyer-ueberall.ch kann man einen Flyerversand sponsern. Auch diese Flyer werden über die Schweizerische Post versandt.
 
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