Medienmitteilung

SVP reicht Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ ein

Die SVP hat heute die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" eingereicht. Die Initiative, die von 136‘195 Personen in nur sieben Monaten unterschrieben worden ist, verlangt, dass die Schweiz…

Die SVP hat heute die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" eingereicht. Die Initiative, die von 136‘195 Personen in nur sieben Monaten unterschrieben worden ist, verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig steuern und damit kontrollieren kann. Immer mehr Menschen strömen in unser Land mit gravierenden Folgen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung, Mieten, Bodenpreise, Verbauung der Landschaft, Verkehrswege, Energie, Umwelt, Schulen, Gesundheitswesen und Sozialwerke. Hauptgründe für diese Entwicklung sind insbesondere die Einwanderung aus der EU, der Familiennachzug, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen.

Ein souveräner Staat muss selbst bestimmen können, in welcher Grössenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft. Jetzt erhält das Volk die Möglichkeit, der unkontrollierten Masseneinwanderung einen Riegel zu schieben.

Mit der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" verlangen 136‘195 Schweizerinnen und Schweizer, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig steuern kann. Heute leben über 200‘000 Ausländer mehr in der Schweiz als am 1.1.2008, dies obwohl im gleichen Zeitraum über 160’000 Personen eingebürgert wurden. Mit dieser massiven Einwanderung der letzten Jahre nimmt die Einwohnerzahl der Schweiz rapide zu, was auf alle Lebensbereiche einen Einfluss hat. Verschiedene Berechnungen zeigen, dass bis in 20 Jahren bereits 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Deshalb verlangt die Initiative, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Der Initiativtext hält entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich. In der Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren wollen. Zudem ist eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen.

 
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