Das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative geht in diesen Tagen zu Ende. Für die SVP ist klar, dass nur eine der beiden vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben…
Das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative geht in diesen Tagen zu Ende. Für die SVP ist klar, dass nur eine der beiden vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben Umsetzungsvarianten den Volkswillen berücksichtigt. Unverständlicherweise unterbreitete und favorisiert die Landesregierung eine Variante, die sich am vom Volk und allen Ständen abgelehnten Gegenentwurf zur Initiative orientiert und damit den bestehenden Verfassungsartikel missachtet. Diese Variante darf bei den weiteren Gesetzgebungsarbeiten keinesfalls berücksichtigt werden.
Die in die Vernehmlassung gegebene Variante 2, welche von Seiten des Initiativkomitees eingebracht wurde, entspricht dagegen den mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative in die Bundesverfassung (BV) aufgenommenen Bestimmungen und setzt diese verfassungskonform um. Der Bundesrat favorisiert indes Variante 1, welche für die SVP keinesfalls in Fragen kommt.
Variante 1 ist abzulehnen, weil sie:
Variante 2 ist hingegen zu unterstützen, weil sie:
Die SVP hat in diesem Sommer zudem die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) lanciert. Die Durchsetzungsinitiative verlangt dank einer im Detail ausformulierten Verfassungsinitiative die direkt anwendbare verfassungskonforme Durchsetzung der von Volk und Kantonen angenommenen Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Sie stellt sicher, dass die von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative auch wirklich umgesetzt wird. Die SVP fordert nun den Bundesrat auf, dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten, welche den Volkswillen korrekt umsetzt.
Hier finden Sie die umfassende Vernehmlassungsanwort der SVP.