Medienmitteilung

SVP verlangt konsequente Umsetzung des Verfassungsartikels

Eine Delegation der SVP hat sich heute mit Vertretern des Bundesamtes für Migration getroffen und über die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" diskutiert. Dies, nachdem der Bundesrat die SVP nicht in eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative einbinden will.

Eine Delegation der SVP hat sich heute mit Vertretern des Bundesamtes für Migration getroffen und über die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" diskutiert. Dies, nachdem der Bundesrat die SVP nicht in eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative einbinden will. Die SVP hat am heutigen Treffen unmissverständlich klar gemacht, dass die Initiative konsequent umzusetzen ist, und dass der Bundesrat hierfür am 9. Februar 2014 einen klaren Auftrag erhalten hat. Die SVP hat gegenüber dem Bundesamt für Migration ihre in der vergangenen Woche kommunizierten Forderungen bekräftigt.

Forderungen der SVP zur Umsetzung der Masseinwanderungs-Initiative

Bei dem am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz weder Mitglied der EU noch des europäischen Binnenmarktes ist.

 
Die umzusetzenden Vorgaben der Initiative sind klar. Sie umfassen insbesondere:

  • Eine Begrenzung der Zuwanderung;
  • die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig;
  • die Steuerung erfolgt über jährliche Höchstzahlen und Kontingente;
  • Ausrichtung der Zuwanderung auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen;
  • Berücksichtigung des Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auf dem Arbeitsmarkt, das heisst Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einer Niederlassungsbewilligung, Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt;
  • Einbezug der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen;
  • der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen ist zur Zielerreichung der Zuwanderungsbegrenzung zu beschränken;
  • das Vorliegen eines Gesuchs des Arbeitgebers, Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen.

Als Lösung schlägt die SVP die bewährten Zulassungsregelungen vor, welche zwischen 1970 und 2002 galten.

Diese Regelungen erfüllen den Verfassungsartikel, sind kein theoretisches Modell, haben sich bewährt, gewährleisteten nicht nur Wirtschaftswachstum, sondern auch Lohnwachstum und führten zu einem weit geringeren Zuwanderungsüberschuss als die Personenfreizügigkeit. Sollte dieses bewährte System optimiert werden, wird sich die SVP nicht dagegen wenden, jedoch nur, wenn die Zuwanderung gemäss Verfassungsartikel begrenzt wird.

Im Bereich der Grenzgänger spricht sich die SVP für eine Lösung aus, die den Grenzkantonen einen möglichst grossen, eigenständigen Handlungsspielraum einräumt.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden