Die SVP hat von Beginn weg gefordert, dass das Abkommen dem Referendum unterstehen muss, da die Bundesverfassung dies für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, so verlangt…
In verschiedenen Medien wurde gestern und heute thematisiert, ob das UBS-Amtshilfeabkommen mit den USA dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist oder nicht. Die SVP hat von Beginn weg gefordert, dass das Abkommen dem Referendum unterstehen muss, da die Bundesverfassung dies für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, so verlangt (Art. 141 BV). Die SVP hat dies bereits bei der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 14. April 2010 mit einem Communiqué unter dem Titel „Abkommen ist dem Referendum zu unterstellen“ klar zum Ausdruck gebracht. Folgerichtig hat sie diesen Antrag auch in die vorberatenden parlamentarischen Kommissionen getragen.
Für die SVP geht es bei der Referendumsfrage um eine grundsätzliche Frage, welche unabhängig von einer zustimmenden oder ablehnenden Haltung zum UBS-Abkommen zu beantworten ist. Die Bundesverfassung hält klipp und klar fest, dass völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Dass das UBS-Abkommen rechtsetzende Bestimmungen enthält, ist unbestritten. Deshalb ist ein solcher Vertrag dem Referendum zu unterstellen und die direkte Demokratie in unserem Land zu respektieren.