Medienmitteilung

SVP will Unternehmen entlasten

Unsere Betriebe sind während der Corona-Pandemie wirtschaftlich ausserordentlich belastet und in zahlreichen Branchen drohen Massenentlassungen und Betriebsschliessungen. Die SVP ist bestürzt, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) trotz Corona-Krise unsere Betriebe administrativ nicht entlasten will und dem Antrag auf Verschiebung des am 1. Juli 2020 in Kraft getretenen Art. 13a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau nicht gefolgt ist.

Denn gemäss dieser Bestimmung müssen Arbeitgebende, die zu Jahresbeginn hundert oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Da die Gesetzesänderung erstmals am 1. Juli 2020 in Kraft tritt, betrifft dies Unternehmen, welche am 1. Januar 2020 hundert oder mehr Mitarbeitende beschäftigt haben.

Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie sind praktisch alle Unternehmen betroffen und zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Ganz besonders hart trifft es neben vielen anderen Sektoren die Gastronomie- oder Tourismusbranche.

So gibt einige Unternehmen, welche anfangs 2020 noch knapp mehr als hundert Mitarbeitende beschäftigten, im Laufe des Jahres jedoch daruntergefallen sind. Dies bestimmt nicht freiwillig und gerade diese Unternehmen sind finanziell stark belastet. Vor diesem Hintergrund eine Lohngleichheitsanalyse zu verlangen, kostet den betroffenen Unternehmen zusätzlich viel Geld und Aufwand. Der Antrag der SVP, den Bundesrat aufzufordern, den Stichtag anzupassen und zu verschieben fand kein Gehör.

Gerade in der momentan schwierigen Zeit benötigt es Flexibilität und administrative Entlastungen und nicht wie die Kommissionsmehrheit der Auffassung ist, stur Gesetze anzuwenden und die Augen vor den Nöten unserer Unternehmen zu schliessen.

 
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