Die SVP kämpft für die Meinungsäusserungsfreiheit und zieht das Urteil deshalb an die nächst höhere Instanz zur Beurteilung weiter.
SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär haben heute beim Obergericht des Kantons Bern Berufung gegen das Urteil gegen sie im Zusammenhang mit einem Inserat der SVP Schweiz vom August 2011 eingereicht. Für die Meinungsäusserungsfreiheit im Land ist es zentral, ob auch in Zukunft ein Ereignis so beschrieben werden darf, wie es sich zugetragen hat.
Ende April wurden die beiden Angestellten des SVP-Generalsekretariats von einer Einzelrichterin in erster Instanz wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Die SVP hat im August 2011 ein Gewaltverbrechen, welches sich in Interlaken zugetragen hatte, in einem Inserat beschrieben. Dafür wurden sie belangt.
Dieses Urteil stellt einen massiven Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Es könnte letztlich auch für die Medien gravierende Konsequenzen haben, da eine alltägliche Verkürzung eines Titels über einem Text in Zukunft als rassistisch eingestuft werden könnte.
Die SVP kämpft für die Meinungsäusserungsfreiheit und zieht das Urteil deshalb an die nächst höhere Instanz zur Beurteilung weiter.