Auf über 100 Seiten äussert sich der Bundesrat heute zum Stand der Umsetzung seiner sogenannten Fachkräfteinitiative.
Auf über 100 Seiten äussert sich der Bundesrat heute zum Stand der Umsetzung seiner sogenannten Fachkräfteinitiative. Dicker Bericht, magerer Leistungsausweis: So lautet das Fazit aus Sicht der SVP. Viel Konkretes bewirkt hat die bereits 2011 gestartete Initiative bisher nicht. Auf jeden Fall kann die Fachkräfteinitiative nie ein Ersatz für eine Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sein. Verschiedene Massnahmen blähen zudem einfach den Staat, den Finanzhaushalt und die Bürokratie weiter auf, ohne entsprechende Wirkung im Ziel zu entfalten. Im Gegenteil: Der überbordende Staat ist mit seinem ungebremsten Personalausbau seit Jahren auch der grösste Konkurrent der Privatwirtschaft auf dem Arbeitsmarkt.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung sucht der Bundesrat seit Monaten krampfhaft nach Argumenten, um den Auftrag von Volk und Ständen nicht wörtlich umsetzen zu müssen. Der heute vorgestellte Monitoring-Bericht zur „Fachkräfteinitiative“ bildet ein wahres Sammelsurium von Aktivitäten, welche die Verfügbarkeit von Arbeitskräften erhöhen und damit den Bedarf nach ausländischem Personal reduzieren sollen. Ganz offensichtlich hat die Personenfreizügigkeit die Bedürfnisse der Wirtschaft nach den gewünschten Arbeitskräften bisher nicht befriedigend erfüllt, da der Bericht bereits heute von einem „Fachkräftemangel“ ausgeht.
Verstaatlichen und Zentralisieren
Verschiedene der im Bericht erwähnten Massnahmen sind durchaus gut gemeint, hätten aber längst an die Hand genommen werden können, da sie offensichtliche Fehlentwicklungen unseres Bildungssystems, z.B. im Bereich der Ausbildungs- und Studiengänge betreffen. Andere Massnahmen nehmen Schlagworte auf, deren praktischer Nutzen jedoch angezweifelt werden muss. So stellt eine „Höherqualifizierung“ längst nicht zwingend eine verbesserte Arbeitsmarktfähigkeit dar. Vielmehr bekommen heute zahlreiche ältere, inländische Arbeitskräfte zu hören, sie seien überqualifiziert. Die Unternehmen beschäftigen an deren Stelle lieber jüngere, billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland. Zudem mangelt es diversen Massnahmen an Praxisnähe. So könnte in Pflegeberufen beispielsweise der Wiedereinstieg von Frauen mit praxisnahen Massnahmen vereinfacht werden. Geradezu ins Reich der Kuriositäten gehört die „Massnahme“, dass sich die Bundesverwaltung als vorbildlicher Arbeitgeber rühmt. Der Bund gewährt unter diesem Titel Privilegien, welche die Privatwirtschaft nicht bieten kann und konkurrenziert diese damit ganz direkt, bzw. treibt die Arbeitskosten in einem unerwünschten Mass weiter in die Höhe.
Bei anderen Massnahmen geht es darum, entweder gesellschaftlich zu lenken, z.B. indem bestimmte Lebens- und Familienformen zusätzlich staatlich gefördert werden sollen, oder aber um die Verteilung von Geld an Bildungsinstitutionen, Verbände und Organisationen. Vielen dieser Massnahmen ist gemein, dass sie den Staat weiter aufblähen und zweifelhafte, sozialistische Konzepte in die Tat umsetzen. Zudem bleiben die Kosten dieser Aktivitäten völlig im Unklaren. Der Bericht gibt darüber unverständlicherweise keinen Aufschluss.
Letztlich ist davor zu warnen, die Wirkung all dieser zentralistischen, staatlichen Massnahmen zu überschätzen. So weist die Schweiz im internationalen Vergleich bezüglich der Arbeitsmarktintegration der älteren Bevölkerung sowie der Frauen (inkl. Teilzeitarbeit) bereits heute Spitzenwerte aus. Ein weiterer Ausbau dieser Position lässt sich nicht einfach vom Bundesrat „befehlen“.