Medienmitteilung

Teilerfolg für die SVP in der Wirtschaftskommission

Seit Monaten entwickeln sich die Corona-Zahlen nur in eine Richtung: Nach unten. Trotzdem verweigerte der Bundesrat der Bevölkerung und den Unternehmen bis dato eine Rückkehr zur Normalität. Dank des Einsatzes der SVP waren zumindest einige kleine Öffnungsschritte möglich. Nun haben die Vertreter der SVP in der Wirtschaftskommission des Nationalrates weitere Teilerfolge erzielt.

In der heutigen Sitzung der Wirtschaftskommission des Nationalrates hat die Kommissionsmehrheit wichtigen Anträgen der SVP zugestimmt. Konkret fordert die Kommission in einem Schreiben vom Bundesrat folgende Schritte:

  • Keine doppelten Schutzkonzepte für Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen und bei Grossveranstaltungen, an denen nur geimpfte, getestete und genesene Personen teilnehmen dürfen, ist von zusätzlichen Massnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln, Rayonbildungen oder Personenerfassungen abzusehen.

  • die Homeoffice-Pflicht ist für alle aufzuheben

Der Bundesrat sieht im nächsten Öffnungsschritt per Ende Mai vor, dass für jene Betriebe die Homeoffice-Pflicht aufgehoben werden soll, die regelmässig testen. Der Testvorbehalt benachteiligt kleinere Betriebe. Diese haben angesichts des beträchtlichen Aufwandes oft schlechtere Voraussetzungen für die Einrichtung von regelmässigen Testkapazitäten. Die Homeoffice-Pflicht soll daher per Ende Mai für alle aufgehoben werden.

  • Stopp dem Massnahmen-Wirrwarr

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerungen sollen von einer Vielzahl neuer Bestimmungen und Vorgaben begleitet werden. Oft macht der Bundesrat Mikromanagement. Das Resultat: Angesichts des Massnahmen-Wirrwarrs ist die Situation unübersichtlich und die Bevölkerung trägt die Massnahmen nicht mehr mit. Zudem können die kantonalen Behörden dieses Massnahmen-Wirrwarr gar nicht mehr um- und durchsetzen. Der Bundesrat soll daher mit dem nächsten Öffnungsschritt das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitgehend wieder zulassen und sich nur noch auf Hauptmassnahmen gemäss Covid-Gesetz beschränken.

  • Der Bundesrat soll nicht nur die epidemiologischen, sondern genauso die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte in Betracht ziehen

Der Bundesrat berücksichtigt bei seinen Entscheiden zu Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in erster Linie einseitig nur die epidemiologische Lage. Die Wirtschaftskommission fordert deshalb den Bundesrat auf, gemäss Artikel 1a des Covid-Gesetzes künftig den wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen seiner Entscheide mehr Rechnung zu tragen.

 
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